Gast
Ist der Schlüssel denn wenigstens mit einen Zeugen übergeben worden?
Ich vermute mal das der VM keine Ansprüche mehr geltend machen kann,da er ja ohne was zu sagen die Schlüssel entgegen genommen hat,aber ohne Zeugen wird das schwierig,davon gehe ich aus.Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen,denn wenn die Klausel wirklich unwirsam sein sollte,hat der VM Pesch gehabt.
Das der VM einen Schlüssel zur Wohnung hatte ist ehr selten,aber es kommt vor.Kannst du Ihm aber nicht beweisen das er in deiner Wohnung war,hast du schlechte Karten.
Machen würde ich garnichts,abwarten.Aber ich bin da kein Experte <!-- s --><!-- s -->
Gast
Ist der Schlüssel denn wenigstens mit einen Zeugen übergeben worden?
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Meine Schlüssel habe ich in Gegenwart von "meinem" Zeugen übergeben. Der Vermieter hat mir nur noch gesagt, das würde er alles gerichtlich klären lassen und mich danach einfach stehen lassen und ignoriert. Dann kam das Schreiben mit dem Hinweis auf den Schlüssel beim Nachbar.
Ich vermute mal das der VM keine Ansprüche mehr geltend machen kann,da er ja ohne was zu sagen die Schlüssel entgegen genommen hat,aber ohne Zeugen wird das schwierig,davon gehe ich aus.Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen,denn wenn die Klausel wirklich unwirsam sein sollte,hat der VM Pesch gehabt.
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Im MV stehen Renovierungsintervalle von 2/3/3 Jahren für Naßbereich/Wohnbereich/Sonstige (gesetzlich sind 3/5/7 Jahre) und weiter hinten eine Endrenovierungsklausel. Ich habe dort insgesamt 3 Jahre und 2 Monate gewohnt.
Jürgen
Gast
Eigentlich ist alles klar.Als üblich werden 3/5/7 Jahre angesehen,alles andere ist eine klare benachteiligung und damit unwirksam,zumind.konnte ich das schon in etl.Gerichtsurteilen nachlesen.Man sollte nur das machen was man auch selber verwohnt hat.Nach 3 jahren kann von "verwohnen"aber noch keine Rede sein.Lass den VM klagen.Im besten Fall wird die Klage ohnehin abgewiesen <!-- s --><!-- s -->
Indigo
Der VIII. Zivisenat des BGH urteilt, dass bei sich widersprechenden Renovierungsvorschriften beide unwirksam sind, d. h. die Mietvertragsvorschriften können nicht in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil aufgeteilt werden (sehe Bundesgerichtshof VIII ZR 308/02). Daraus schließe ich, dass du gar nicht mehr renovieren musst.
Gruß
Umbra