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Verdachtskündigung gegen eine Führungskraft
Der dringende und durch objektive Gründe erhärtete Verdacht, eine Führungskraft habe sich unbefugt Betriebsgeheimnisse durch Herstellung und Speicherung einer privaten Datenkopie verschafft und dabei zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung sein.
Urteil des LAG Köln vom 17.08.2001
11(7) Sa 484/00
MDR 2002, 590