Susanne
letztlich wird es davon abhängen, ob der vermieter bei abschluss des vertrages über den musikunterricht informiert war und falls nicht, in welchem ausmaß dieser nun stattfindet.[/quote:98d1b]
seh ich anders: da es offensichtlich nicht im Mietvertrag (Wohnraummietvertrag) vereinbart, kann der VM sein Einverständis doch wieder zurückziehen, wenn andere Mieter sich beschwert haben.
Dabei geht es letztendlich nicht um gewerbliche Nutzung, da viele Freiberufler von zu Hause aus arbeiten.
borris98
Danke für die Info! Das hat geholfen und mich sehr erleichtert.
P.S. Bin ja neu hier, kann den Beitrag auf der Hauptseite aber nicht finden (24.1.). Ist der woanders gespeichert weil ich Ihn nicht als wichtig klassifiziert hab? Spinnt mein Browser, oder brauch ich neue Augen?
Jedenfalls schönen Dank!
borris98
Es liegen ja keine Beschwerden von Nachbarn vor!
Und Sie zitieren doch selbst in Ihrem Posting v. 25.01.2006 Gerichtsurteile die eindeutig sagen, daß Klavierspielen in MFH bis zu 90 Minuten geduldet werden muss!? Ein anderes Urteil spricht sogar von - 2 Stunden!
Mögen Sie mich nicht oder kennen wir uns? <!-- s --><!-- s -->