AlexKrefeld hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich miete seit dem 01.10.2006 eine wohnung. zum 01.10.2008 habe ich sie gekündigt. in der zwischenzeit hat sich ja in dem mietrecht etwas getan. so z.b., dass man bei auszug nicht mehr renovieren muss. trifft dies auch auf mich zu, obwohl ich meinen mietvertrag vor der neuen gesetzgebung unterschrieben habe? in meinem vertrag gibt es sie klausel, dass ich die wohnung bei auszug renovieren muss...
könnt ihr mir helfen? danke im vorraus
alex