Gast
übernommen oder mitgemietet?
istlingers
ist in der Miete mit drin. Wurde aber nicht extra aufgelistet. Fakt ist aber, dass wir die Küche nicht renovieren oder umbauen durften.
Susanne
Dann muss der VM defekte Geräte instandhalten bzw. ersetzen.
Gibt es im Vertrag ein Klausel über Kleinreparaturen?
istlingers
Nein, keine Klausel. Aber steht das irgendwo geschrieben, dass der VM zahlen muß?????
Und vielen Dank nochmal für die Antwort <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Ist die Küche Bestandteil des Mietvertrags, so greift hier §535 Abs. 1 BGB. Der Vermieter hat die Mietsache im vertragsgemässen Zustand zu halten!
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html[/url:cd509]
[b:cd509]Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. [/b:cd509]
istlingers
Vielen lieben Dank für diese Information und die Mühe!!!
Ich habe noch ein Problem.....Auf dem Grundstück war ein Teich. Dieser war kaputt (Folie etc.). Wir haben diesen Teich komplett neu anlegen lassen. Kosten € 6.500!!!! Es befinden sich im Teich Mühlsteine (vom Vermieter). Nun ist die Folie wieder gerissen und es muß eine komplett neue Folie rein, was aber nicht geht, ohne die Steine zu zerstörren. Wir sind ja bereit wieder die Kosten zu tragen, aber ist der Vermieter verpflichtet die Zerstörrung der Mühlsteine zu genehmigen, weil er eigentlich ohnehin für die Instandsetzung des Teiches zuständig gewesen wäre??????
Was für eine Frage, oder?!
Gast
Kaputt war vertragsgemässer Zustand.
Wenn Sie jetzt was kaputtmachen, müssen Sie es ersetzen.
Was für eine Antwort, oder ?
Gast
Dieses Problem habe ich auch. Die Küche ist mitgemietet und der Geschirrspüler ist defekt. Jetzt habe ich folgendes Urteil vom Landgericht München gefunden:
<!-- m --> http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/kueche_kuehlschrank http://www.mieterbund.de/recht/mietrech ... hrank.html <!-- m -->
"Susanne" hatte ja das BGB zitiert, aber das Landgericht meinte, dass Geschirrspüler nicht zur Ausstattung Küche zählt.
Muss der Vermieter doch zahlen, weil einfach der Geschirrspüler in der Küche schon drin war?
Gast
Auch ich habe das Problem einer defekten Spuelmaschine und wuerde gerne wissen, ob der Vermieter fuer die Instandsetzung aufkommen muss. Was ist hier mit der Eigenbeteiligung fuer Kleinreparaturen, nach der Susanne im Beitrag oben gefragt hatte? Findet diese auf so etwas Anwendung?
Vielen Dank fuer Eure Antworten!!!
Susanne
Hallo Gast,
man sollte grundsätzlich unterscheiden, ob bei einer mitgemieteten Küche bereits eine Spülmaschine dabei ist, die während der Mietdauer defekt wird und dann vom VM ersetzt werden muss oder ob eine Küche mitgemietet wurde, die keine Spülmaschine hat, der Mieter aber findet, dass eine zur Ausstattung einer Küche gehört.
Danke für das Urteil, gehört aber nicht hierhin und wurde offensichtlich nicht verstanden-
Hallo PPM,
beinhaltet Dein MV eine gültige (doppelt begrenzte) Kleinreparaturklausel, dann musst Du für eine Reparatur bis zu einer bestimmten (i.d.R. 75/80€) zahlen.
Gast
Danke "Susanne".