Susanne
Ich würde mal dringend zu einer Beratung von einem Fachanwalt drängen!
Der Mietvertrag mit den Eltern besteht weiterhin, da keine Kündigung vorliegt, Eine Kündigung seitens des Vermieters ist natürlich ungleich schwerer. Es ist auch kein neuer Mietverträg nötig: die Eltern sind weiterhin Mieter, das verpflichtet aber nicht, dort auch zu wohnen! Bei Tod der Eltern tritt das Kind als Erbe in den MV ein, wiederum ist hier ein neuer Vertrag nicht nötig. Man muss dabei bedenken, dass Altverträge i.d.R. die besseren Konditionen für den Mieter haben.
Weiterhin sollte beim Ra abgeklärt werden, ob es in diesem Falle sinnvoll ist, sich mit der Kirche rumzustreiten, wenn diese die Wohnung frei machen wollen -
fin
Ein Anwalt hätte auch zu prüfen wie denn diese Übernahmevereinbarung aussah. So wie ich das bisher verstehe, hatten Sie zwar einen neuen Mietvertrag unterzeichnet und versendet, aber besitzen keine Zweitausfertigung für Sie mit jeweils Ihrer Unterschrift und der des Vermieters. Fehlt das, so dürfte tatsächlich kein Mietverhältnis mit Ihnen für diese Wohnung vorliegen. Denn Sie haben ja nichts in der Hand um sich selbst als neuer Mieter zu beweisen.
Silvertabby
Die Übrnahmevereinbarung war: alter, bereits seit ca 1989 bestehender Mietvertrag sollte inhaltlich ükomplett bernommen werden. Einzige Abweichung, die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung sollte angehoben werden.
Der alte Mietvertrag war z.Bsp. ohne Kautionsvereinbarung. Der der Tochter zugesandte sah nun eine 3 Monatsmieten-Kaution vor. Alter Mietvertrag sah vor, da Wohnung nur besenrein übernommen, das Wohnung bei Auszug auch nur besenrein übergeben werden muß. Der der Tochter zugesandte Mietvertrag sah jedoch vor, dass alle Tapeten und Bodenbeläge bei Auszug zu entfernen sind. Es gab aber noch weitere Abweichungen.
Sprich, ich gehe davon aus, dass durch die Vereinbarung zur Übernahme im März, Zusendung einer Selbstauskunft an die Tochter Anfang Mai, Übersendung des neuen Mietvertrages (jetzt unabhängig von seinen abweichenden Inhalten) und Bewohnung der Wohnung durch die Tochter, bereits ein Mietvertrag zustande gekommen sein könnte.
Die Vereinbarung zwischen Vermieter und Eltern ist so abgelaufen: Telefonisch wurde zwischen Eltern und Vermietern (Kirchengemeinde) die Übernahme zu den bestehendenKonditionen vereinbart. Eltern wurde gebeten, dies jedoch kurz schriftlich zu verfassen.
"Hiermit teilen wir Ihnen wunschgemäß aufgrund unseres heutigen Telefonates mit, dass wir aufgrund der Übernahme der Wohnung durch unsere Tochter am 01.06.2006 die Wohnung zum 31.05.2006 aufgeben".
Die Elterrn wollten also die Wohnung zur Übernahme durch die Tochter aufgeben und haben nicht gekündigt. Die Kündigungsfrist wäre dann nämlich zu Ende Juli gewesen. Wäre durch den Vemieter eine Übernahmemöglichkeit durch die Tochter ausgeschlossen worden, hätten die Eltern auch natürlich keinen Beweggrund gehabt die Wohnung abzugeben.
Diesem Schreiben hat der Vermieter nicht wiedersprochen. Es könnte daher also auch sein, dass das Mietverhältnis der Eltern ja gar nicht geendet hat. Und dann würde der Vermieter eine Räumungsklage gegen die Eltern machen, obwohl keine Kündigung erfolgt ist?
Fressbaeckchen
@ fin: Das mag schon sein, daß die TE im Moment nix in der Hand hat - nur: Was hat denn der VM in der Hand, das eine Beendigung des Mietverhältnisses mit den Eltern begründen würde. Nachdem es sich hier unzweifelhaft um 2 kohärente Rechtsgeschäfte handelt (Aufgabe des Mietverhältnisses NUR unter der Bedingung der Vermietung an die Tochter), wird dies schwer fallen.
@ TE: Ich gehe davon aus, daß das Mietverhältnis deiner Eltern (sind doch deine?) nicht geendet hat und auch noch keine Frist zur Beendigung läuft.
Im übrigen (ja, der alte Strafrechtler nervt *g*): Schon merkwürdig, daß genau der Mietvertrag angeblich verschwindet und man sich dann auch noch soviel Zeit läßt das zu bemerken. Vielleicht sollte mal jemand Fremder in den Geschäftsräumen des VM genauer nachsehen <!-- s --><!-- s -->
Ralf
Silvertabby
Ja, würde gerne mal in das Büro schauen, lach <!-- s --><!-- s --> . Ob Vorsatz oder einfach Dummheit der Verwaltung läßt sich zur Zeit nicht herausfinden. <!-- s --><!-- s -->
Ja, es geht um meine Eltern. Ich bewohne die Wohung und habe mittlerweile sportlichen Ehrgeitz in der Angelegenheit entwickelt. Alleine wenn man die chronologische Reihenfolge der schriftlichen Kommunikation, Telefonate etc. sieht, würde jeder normale Mensch sich mit dem Finger nicht nur leicht an die Stirn tippen......
Ich denke, die ganze Angelegenheit hat auch ihren Unterhaltungswert.
Gerade jetzt, wo der Vermieter eine Räumungsklage einleiten will.
Ich frage mich nur, gegen wen denn, und warum? Räumungsklage bei einem Mieter, der nicht gekündigt hat und nicht gekündigt wurde? Bei der Tochter, die ja eventuiell keinen Mietvertrag hat, weil keiner Zustande kam?
Ich muß ein wenig bei dem Gedanken schmunzeln "Räumungsklage aufgrund dessen, dass alles andere dem Vermieter peinlich ist!", weil er mittlerweile vielleicht auch vage das Gefühl erhält, hier etwas ganz arg durcheinander zu bringen......
Das einzige was mittlerweile die Angelegenheit toppen könnte wäre, der Vermieter bietet nun meinen Eltern einen neuen Vertrag an....
Ich gehe auch davon aus, dass das Mietverhältnis meiner Eltern weiter besteht, denn wie gesagt, sie hätten die Wohnung übergeben und bei einer Übernahme meinerseits aufgegeben, aber sie haben weder das Wort Kündigung benutzt,noch definitiv schriftlich die Wohnung gekündigt.
fin
Ich denke genau das, nämlich dass das Mietverhältnis mit Ihren Eltern immer noch besteht, mit Ihnen jedoch noch nicht.