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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ACHTUNG: leider sehr lang:

Hallo, ich habe eine wirklich sehr merkwürdige Sache:

Seit mehr als 10 Jahren bewohne ich eine Wohnung, deren Hauptmieter meine Eltern waren. Diese Wohnung war von meiner Mutter angemietet. Der Wohnungseigentümer ist eine Kirchengemeind, bei der meine Mutter auch bis zur Rente beschäftigt war.

Vor nunmehr 10 Jahren sind meine Eltern nach Frankreich umgezogen. Da ich damals auf Wohnungssuche, war fragte meine Mutter beim Vermieter nach, ob ich in die Wohnung als Familienangehöriger miteinziehen dürfte. Dies wurde von der Kirchengemeinde bejaht und auch meine Anmeldebescheinigung wurde damals durch die Kirchenverwaltung unterzeichnet. Es war in diesem Augenblick auch dem Vermieter klar, dass ich alleiniger Bewohner der Wohnung würde, da meine Eltern dauerhaft in Frankreich sind, aber hier noch gemeldet bleiben möchten. Sie sind beide Rentner.

In den letzten 10 Jahren lief es also so, dass offiziell Mieter meine Mutter war, ich als Wohnungsangehörige hier lebte und meine Eltern sich permanent in Frankreich aufhielten. Die Miete wurde monatlich, gemäß dem mit meiner Mutter bestehenden Mietvertrag von ihrem Konto durch den Vermieter abgebucht.

Anfang des Jahres beschlossen meine Mutter und ich den Vermieter (Kirchengemeinde) zu fragen, ob ich zu den bestehenden Vertragskonditionen die Wohnung übernehmen könne. Direkt in einem Telefonat meiner Mutter mit der Kirchengemeinde wurde dies im März dieses Jahes bestätigt. Meine Eltern teilten darauf schriftlich dem Vermieter mit, dass ich die Wohnung zum 01.06.2006 dann übernehmen würde.

Die Kirchengemeinde war also damit einverstanden, mich als Übernehmer der Mietwohnung und des Vertrages zu nehmen und als Bestätigung hierzu übersandte si mir auch Mietvertrag und vorher einen Selbstauskunftsbogen. Aber dazu mehr im Verlauf des Textes.

Nun wird die Verwaltung der kirchlichen Liegenschaften nicht durch die einzelne Kirchengemeinde, sondern einem Gemeindeamt/Verwaltungsamt, welches für mehrere Kirchengemeinden zuständig ist, durchgeführt.

Statt mir schriftlich zu bestätigen, dass ich nun Mieter sei, wurde mir erst ein Selbstauskunftsbogen, und damm am 25. Mai 2006 ein neuer Mietvertrag durch dieses Gemeindeamt zugesandt. Diesen sollte ich bitte unterzeichnet bis zum 06.06.2006 zurücksenden. Bis 31.5.2006 sei die Sachbearbeiterin noch im Hause.

Da dieser Mietvertrag jedoch nicht vereinbarungsgemäß den Inhalten des alten Vertrages entsprach, setze ich mich mit eine zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung telefonisch in Verbindung. Ich teilte ihm mit, dass einige Dinge grundlegend abweichen, ich diese daher aus dem Vertrag erst einmal streichen würde. Er sagte mir dies solle ich machen, denn gäbe es Klärungsbedarf, würde man sich mit mir in Verbindung setzten. Es war ein sehrt nettes Gespräch.

Somit wurde der Mietvertrag, welcher mir in doppelter Ausfertigung zugesandt wurde, von mir unterschrieben. Ebenfalls unterzeichnet wurde die Einzugsermächtigung. Der Mietvertrag wurde von mir am 28. Mai 2006 per Post an die Gemeindeverwaltung gesandt.

Dann passierte nichts.

Mitte Juli, also 6! Wochen nach Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages erhielten meine Eltern in Frankreich ein Schreiben der Gemeindeverwaltung. In diesem Schreiben wurde meine Mutter darauf hingewiesen, dass kein Mietvertrag durch mich unterzeichnet vorliegen würde. Ich kontaktierte sofort die Sachbearbeitung der Gemeindeverwaltung. Man konnte mir dort auch nicht sagen, warum erst nach 6 Wochen meinen Eltern mitgeteilt wird, dass angeblich kein unterzeichneter Mietvertrag durch mich zurückgesandt wurde, anstatt mich vielleicht kurzfristig nach Ablauf der Rücksendefrist am 06.06.2006 zu kontaktieren (Telefonnummer, Emailadresse, Mobilnummer etc. waren dort bekannt). Es passiert selten, aber es passiert durchaus einmal, dass etwas auf dem Postwege verloren geht. Diese Rücksendefrist bis zum 6.6. ergab sich aus dem den mir übersandten Mietverträgn beigelegten Begleitschreiben. der Mietvertrag sollte zum 1.6. beginnen.

Nach einem doch etwas hitzigem Gespräch mit der Sachbearbeitung wollte man sich um die Angelegenheit kümmern. Gleichzeitig telefonierte meine Mutter mit dem Vermieter (Kirchengemeinde).

In diesem Gespräch bat man, dass ich die Angelegenheit kurz schriftlich fixiere und per Fax an das Presbyterium (dies ist der Gemeindevorstand) sende um die Angelegenheit zu bereinigen. Das Prespyterium als kirchenleitendes Organ entscheiden in den entsprechenden monatlichen oder Quartalsmäßigen Sitzungen alle rechlich relevanten Dinge. Sie sind also die rechtliche Vertratung der Kirchengemeinde. Ich gehe davon aus, dass auch eine Sitzung des Presbyteriums erfolgte in der im März beschlossen wurde, mich als Mieterin zu übernehmen.

Zwei Tage spätzer erhielten meine Eltern jedoch durch die Gemeindeverwaltung ein Schreiben, in welchem man daraufhin wies, dass die Kündigungsfrist meiner Eltern zum 31.07.2006 sei und sie keinen Mietvertrag mit mir hätten und nun auch keinen mehr machen wollten.

Sofort kontaktierte meine Mutter wiederum die Gemeindeverwaltung und die Kirchengemeinde. In diesem Telefonat wurde meiner Mutter mitgeteilt, (nun 8 Wochen nach der Übersendung des Mietvertrages), dass man nun keinen Mietvertrag mit mir machen würde, weil die Wohnung generell nicht mehr vermietet würde.

??????????????????????????

Aufgrund mehrerer nun kreuz und quer laufender Gespräche (Mutter mit Kirchengemeinde, ich mit dem Verwaltungsamt etc.) erreichte dann meine Mutter ein Schreiben des Verwaltungsamtes/Kirchengemeinde, dass man nun die Kündigungsfrist für die Wohnung meiner Eltern auf den 31.10. setzen würde, in Anbetracht dessen, dass ich dann Zeit genug hätte, mir eine neue Wohnung zu suchen und dass das Haus nun eventuell verkauft wird. (Im vorhergehenden Schreiben teilte man meinen Eltern noch mit, dass die Kündigungsfrist am 31.07. abläuft, lach!)

Ein Schelm wer da was böses denkt. Kann da nicht das angebliche Nicht-Eintreffen des Mietvertrages mit zusammenhängen????? Und man nun urplötzlich an den Kündigungsschutz des Mieters dachte, den man dann nicht gebrauchen könne, wenn ich tatsächlich Mieter bin?


Und wieder Fragezeichen in unseren Augen.

Meine Mutter wies darauf hin, dass sie die Wohnung gar nicht gekündigt habe, sondern es ja eine Übernahmevereinbarung gab und ich ab 01.06. auch vereinbarungsgemäß die Wohnung übernommen habe.

Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Kirchengemeinde und des Verwaltungsamtes, dass ich kein Mieter sei und die Wohnung zum 31.7. geräumt sein müsse.

Ich teilte nun schriftlich mit, dass ich mich als Mieter sehe und keineswegs die Wohnung weder Ende Juli noch Ende Oktober räumen werde, da ich davon ausgehe, dass ein unbefristetes Mietverhältnis besteht.

Naja, es ging noch eine Weile hin und her.

Nun erhielten heute meine Eltern ein Schreiben der Kirchengemeinde, dass man nun die Unterlagen zu einem RA gegeben habe bzgl. einer Räumungsklage. Aber, scheinbar will man nur eine Klage gegen meine Eltern und nicht gegen mich.

Nun die eigentlichen Probleme: 1 ) Meine Eltern gehen davon aus, dass sie immer noch Mieter sind, da sie ja nicht gekündigt haben, sondern nur das Mietverhältniss verlassen hätten, wenn ich Mieter würde. Da lt. Kirchengemeinde dies aber nicht der Fall ist sehen sich meine Eltern in einem nicht durch sie gekündigten Mietverhältnis.
2) Ich bin der Ansicht, dass ich seit dem 01.06.2006 Mieter der Wohnung bin und es dadurch Mitte Juli irrelevant war, was die Kirchengemeinde meinen Eltern geschrieben hat.

Jetzt bin ich gespannt was für Meinungen kommen.

Wie gesagt, die Angelegenheit ist ganz schön verzwickt, da viele Köche an dem Brei braten. Aber vielleicht kann ich hier ja ein wenig Klarheit ins Dunkle bekommen.

Also was tun sagte Zeus....

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Denise
Stichwörter: alles + merkwürdig

6 Kommentare zu „Alles sehr merkwürdig”

Susanne Experte!

Ich würde mal dringend zu einer Beratung von einem Fachanwalt drängen!
Der Mietvertrag mit den Eltern besteht weiterhin, da keine Kündigung vorliegt, Eine Kündigung seitens des Vermieters ist natürlich ungleich schwerer. Es ist auch kein neuer Mietverträg nötig: die Eltern sind weiterhin Mieter, das verpflichtet aber nicht, dort auch zu wohnen! Bei Tod der Eltern tritt das Kind als Erbe in den MV ein, wiederum ist hier ein neuer Vertrag nicht nötig. Man muss dabei bedenken, dass Altverträge i.d.R. die besseren Konditionen für den Mieter haben.
Weiterhin sollte beim Ra abgeklärt werden, ob es in diesem Falle sinnvoll ist, sich mit der Kirche rumzustreiten, wenn diese die Wohnung frei machen wollen -

fin Experte!

Ein Anwalt hätte auch zu prüfen wie denn diese Übernahmevereinbarung aussah. So wie ich das bisher verstehe, hatten Sie zwar einen neuen Mietvertrag unterzeichnet und versendet, aber besitzen keine Zweitausfertigung für Sie mit jeweils Ihrer Unterschrift und der des Vermieters. Fehlt das, so dürfte tatsächlich kein Mietverhältnis mit Ihnen für diese Wohnung vorliegen. Denn Sie haben ja nichts in der Hand um sich selbst als neuer Mieter zu beweisen.

Silvertabby

Die Übrnahmevereinbarung war: alter, bereits seit ca 1989 bestehender Mietvertrag sollte inhaltlich ükomplett bernommen werden. Einzige Abweichung, die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung sollte angehoben werden.

Der alte Mietvertrag war z.Bsp. ohne Kautionsvereinbarung. Der der Tochter zugesandte sah nun eine 3 Monatsmieten-Kaution vor. Alter Mietvertrag sah vor, da Wohnung nur besenrein übernommen, das Wohnung bei Auszug auch nur besenrein übergeben werden muß. Der der Tochter zugesandte Mietvertrag sah jedoch vor, dass alle Tapeten und Bodenbeläge bei Auszug zu entfernen sind. Es gab aber noch weitere Abweichungen.

Sprich, ich gehe davon aus, dass durch die Vereinbarung zur Übernahme im März, Zusendung einer Selbstauskunft an die Tochter Anfang Mai, Übersendung des neuen Mietvertrages (jetzt unabhängig von seinen abweichenden Inhalten) und Bewohnung der Wohnung durch die Tochter, bereits ein Mietvertrag zustande gekommen sein könnte.

Die Vereinbarung zwischen Vermieter und Eltern ist so abgelaufen: Telefonisch wurde zwischen Eltern und Vermietern (Kirchengemeinde) die Übernahme zu den bestehendenKonditionen vereinbart. Eltern wurde gebeten, dies jedoch kurz schriftlich zu verfassen.

"Hiermit teilen wir Ihnen wunschgemäß aufgrund unseres heutigen Telefonates mit, dass wir aufgrund der Übernahme der Wohnung durch unsere Tochter am 01.06.2006 die Wohnung zum 31.05.2006 aufgeben".

Die Elterrn wollten also die Wohnung zur Übernahme durch die Tochter aufgeben und haben nicht gekündigt. Die Kündigungsfrist wäre dann nämlich zu Ende Juli gewesen. Wäre durch den Vemieter eine Übernahmemöglichkeit durch die Tochter ausgeschlossen worden, hätten die Eltern auch natürlich keinen Beweggrund gehabt die Wohnung abzugeben.

Diesem Schreiben hat der Vermieter nicht wiedersprochen. Es könnte daher also auch sein, dass das Mietverhältnis der Eltern ja gar nicht geendet hat. Und dann würde der Vermieter eine Räumungsklage gegen die Eltern machen, obwohl keine Kündigung erfolgt ist?

Fressbaeckchen Experte!

@ fin: Das mag schon sein, daß die TE im Moment nix in der Hand hat - nur: Was hat denn der VM in der Hand, das eine Beendigung des Mietverhältnisses mit den Eltern begründen würde. Nachdem es sich hier unzweifelhaft um 2 kohärente Rechtsgeschäfte handelt (Aufgabe des Mietverhältnisses NUR unter der Bedingung der Vermietung an die Tochter), wird dies schwer fallen.

@ TE: Ich gehe davon aus, daß das Mietverhältnis deiner Eltern (sind doch deine?) nicht geendet hat und auch noch keine Frist zur Beendigung läuft.

Im übrigen (ja, der alte Strafrechtler nervt *g*): Schon merkwürdig, daß genau der Mietvertrag angeblich verschwindet und man sich dann auch noch soviel Zeit läßt das zu bemerken. Vielleicht sollte mal jemand Fremder in den Geschäftsräumen des VM genauer nachsehen <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Ralf

Silvertabby

Ja, würde gerne mal in das Büro schauen, lach <!-- s :P --><!-- s :P --> . Ob Vorsatz oder einfach Dummheit der Verwaltung läßt sich zur Zeit nicht herausfinden. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ja, es geht um meine Eltern. Ich bewohne die Wohung und habe mittlerweile sportlichen Ehrgeitz in der Angelegenheit entwickelt. Alleine wenn man die chronologische Reihenfolge der schriftlichen Kommunikation, Telefonate etc. sieht, würde jeder normale Mensch sich mit dem Finger nicht nur leicht an die Stirn tippen......

Ich denke, die ganze Angelegenheit hat auch ihren Unterhaltungswert.

Gerade jetzt, wo der Vermieter eine Räumungsklage einleiten will.

Ich frage mich nur, gegen wen denn, und warum? Räumungsklage bei einem Mieter, der nicht gekündigt hat und nicht gekündigt wurde? Bei der Tochter, die ja eventuiell keinen Mietvertrag hat, weil keiner Zustande kam?

Ich muß ein wenig bei dem Gedanken schmunzeln "Räumungsklage aufgrund dessen, dass alles andere dem Vermieter peinlich ist!", weil er mittlerweile vielleicht auch vage das Gefühl erhält, hier etwas ganz arg durcheinander zu bringen......

Das einzige was mittlerweile die Angelegenheit toppen könnte wäre, der Vermieter bietet nun meinen Eltern einen neuen Vertrag an....

Ich gehe auch davon aus, dass das Mietverhältnis meiner Eltern weiter besteht, denn wie gesagt, sie hätten die Wohnung übergeben und bei einer Übernahme meinerseits aufgegeben, aber sie haben weder das Wort Kündigung benutzt,noch definitiv schriftlich die Wohnung gekündigt.

fin Experte!

Ich denke genau das, nämlich dass das Mietverhältnis mit Ihren Eltern immer noch besteht, mit Ihnen jedoch noch nicht.

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