Rano
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung im MV zu der Küche gibt, ist auch aktuell keiner für deren Instandhaltung verantwortlich.
Anders könnte es bei Auszug aussehen, da grundsätzlich eine Zustand wie bei Einzug angestrebt ist.
Gruß
Ralph
Susanne
Ist die EK mitvermietet gehören auch die Elektogeräte zur Mietsache und der VM ist zur Instandhaltung verpflichtet.
Man kann aber auch die Defekte im Keller lagern und bei Auszug wieder einbauen...oder die Kosten für ein Neugerät (unter vorheriger Info des VM) von der Miete abziehen.