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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin zum 01.07.2007 endgültig in meine Hauptwohnung gezogen und habe dem Vermieter meiner Zweitwohnung mitgeteilt, das mein Sohn weiter in der Wohnung bleiben will, bis er eine neue gefunden hat.
Der Mietvertrag wurde im Jahre 2003 auf meinen Namen ausgestellt, da mein Sohn damals noch minderjährig war. Allerdings wird in dem Mietvertrag erwähnt, das ich Nebenkosten für 2 Personen zahlen muss. Muss mein Sohn jetzt einen neuen Mietvertrag unterschreiben oder kann er in den bestehenden auf Grund seines Verwandtschaftsverhältnisses mit mir einsteigen? Es geht nicht nur, aber auch um die Kosten, denn der neue Vermieter wird mit Sicherheit die Miete erhöhen bei einem neuen Vertrag.
Kann mir jemand entsprechende Gesetze nennen, so es sie denn gibt? Ich habe heute schon stundenlang im Internet gesucht und nur im österreichischen Recht dazu etwas eindeutiges gefunden. Im deutschen Recht habe ich darüber lediglich im Todesfall des Hauptmieter etwas gefunden.
Der Vermieter hat sich bis heute noch nicht gemeldet, da seine Hauptwohnung in München liegt und ein Einschreiben mit Rückschein wieder zu mir zurückkam mit der Bemerkung, das an dieser Adresse der Genannte nicht wohnt.
Ich möchte mich bzw. meinen Sohn rechtlich absichern und die entsprechenden Argumente parat haben, sollte er sich irgendwann melden bzw. dazu äußern.
Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Gruß - Christine (ich musste Christiane nehmen, weil Christine schon vergeben war)
Stichwörter: mietvertrag + sohn + bestehenden + eintreten

1 Kommentar zu „Kann der Sohn in den bestehenden Mietvertrag eintreten?”

Susanne Experte!

Hallo Christine,

Du hast nichts gefunden, weil es nichts gibt. Das Recht gibt es tatsächlich nur im Todesfall. Schlimmer noch, Du überlässt Deine Wohnung einem Dritten, das ist nicht rechtens.
Es gibt die Möglichkeit, dass
1. Dein Sohn einen neuen Mietvertrag bekommt, dafür mußt Du den alten erst mal kündigen, ggf. macht der VM mit Dir einen Auflösungsvertrag.
2. Du den VM um schriftliche Zustimmung zur Untervermietung bitten, dann kannst Du Deinem Sohn die Wohnung vermieten, haftest aber immer noch als Hauptmieter für alle Kosten.

Du wirst also nicht drumherum kommen, mit Deinem Vermieter zu sprechen!

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