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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietvertrag - Ärger mit den fehlenden Quadratmetern

Falsche Angaben im Mietvertrag über die Wohnungsgröße führen unweigerlich zum Streit. Fehlen ein paar Quadratmeter, fühlen sich die Mieter übers Ohr gehauen. Ist die Wohnung dagegen größer als gedacht, ärgert sich der Vermieter. Ergebnis: Die jeweils benachteiligte Partei fordert finanziellen Ausgleich - die Mieter wollen Geld zurück, der Vermieter möchte künftig mehr kassieren. Beide Anliegen haben Gerichte jetzt abgeblockt. Mieterhöhung sei nicht drin, da der Mieter Vertrauensschutz genieße, befand das Landgericht Zweibrücken (AZ 2 S 1/9 8) . Angeblich zu viel gezahltes Geld gibt es für Mieter andererseits aber auch nicht zurück, so das Oberlandesgericht Dresden. Eine Mietminderung sei erst dann gerechtfertigt, wenn die Flächendifferenz mehr als zehn Prozent betrage (AZ 3 AR 90/97).

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