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wupperjoe hat diese Frage gestellt
Hallo
Hatte diese Woche einen Anruf meines Vermieters,
der teilte mir mit,das ihm bei der Durchsicht seiner Unterlagen aufgefallen ist,das ich bei der fälligen Kaution (1 März 2003) 100 € zu wenig bezahlt hätte.
Wir hatten damals vereinbart,die 400 € mit 8 mal monatlich 50 € zu begleichen,also 8 mal Miete + Kaution monatlich zu überweisen.
Jetzt behauptet er ich hätte nur 6 mal Miete + Kaution überwiesen,laut seinen Unterlagen.
Jetzt habe ich aus dieser Zeit leider auch keine Unterlagen meiner Bank mehr,die das bestätigen könnten.
Ich könnte zwar diese Kontoauszüge von meiner Bank anfordern,das würde aber um die 80 € kosten,was ich aber nicht bereit bin zu bezahlen,um dann zu sehen,das ich im Recht bin und die 400 € Kaution bezahlt habe,was ich so leider nicht beweisen kann.
Darf der Vermieter überhaupt nach so langer Zeit noch Ansprüche dieser Art stellen(Verjährungsfrist?) und wie soll ich mich an besten jetzt verhalten?
MFG
Jörg(wupperjoe)
Stichwörter: kaution + mieter

4 Kommentare zu „Kaution nach 6 Jahren”

powerbyte84 06.03.2009 20:37

NEIN, es kam ein urteil raus was besagt das man max. nach 12 monate auf die bk warten muss ab dem 13 ist es verjährt. bsp. 2005 war die bkar dann dann er sie bis ende 2006 noch geltend machen. danach hat er keine change mehr. musst mal nach dem urteil suchen ist erst dieses jahr erschienen

powerbyte84 06.03.2009 20:37

NEIN, es kam ein urteil raus was besagt das man max. nach 12 monate auf die bk warten muss ab dem 13 ist es verjährt. bsp. 2005 war die bkar dann dann er sie bis ende 2006 noch geltend machen. danach hat er keine change mehr. musst mal nach dem urteil suchen ist erst dieses jahr erschienen

wupperjoe 06.03.2009 21:39

Wollte noch was hinzufügen,weil ich heute Abend noch mal mit dem Vermieter gesprochen habe,der meinte dann,das er statt der Nachzahlung von 100 ? einfach die Kaution im Mietvertrag von 400 auf 300 ? reduzieren wollte.
Damit bin ich aber auch nicht einverstanden.
Das hat ja rechtlich dann wohl auch keine Bedeutung,oder?

Woody Profi 07.03.2009 00:41

Mit BK dürfte das ganze nichts zu tun haben. Hier hat der Vermieter eine Geldforderung (Kaution) die in der Regel wie alle Geldforderung im Mietrecht nach drei Jahren verjährt. Meiner Ansicht nach drei Jahre nach Mietbeginn. Insofern hast Du recht. Dürfte wohl verjährt sein. Und auf eine Änderung im MV würde ich mich nicht einlassen. Hat er wohl Pech gehabt

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