powerbyte84 06.03.2009 20:37
NEIN, es kam ein urteil raus was besagt das man max. nach 12 monate auf die bk warten muss ab dem 13 ist es verjährt. bsp. 2005 war die bkar dann dann er sie bis ende 2006 noch geltend machen. danach hat er keine change mehr. musst mal nach dem urteil suchen ist erst dieses jahr erschienen
powerbyte84 06.03.2009 20:37
NEIN, es kam ein urteil raus was besagt das man max. nach 12 monate auf die bk warten muss ab dem 13 ist es verjährt. bsp. 2005 war die bkar dann dann er sie bis ende 2006 noch geltend machen. danach hat er keine change mehr. musst mal nach dem urteil suchen ist erst dieses jahr erschienen
wupperjoe 06.03.2009 21:39
Wollte noch was hinzufügen,weil ich heute Abend noch mal mit dem Vermieter gesprochen habe,der meinte dann,das er statt der Nachzahlung von 100 ? einfach die Kaution im Mietvertrag von 400 auf 300 ? reduzieren wollte.
Damit bin ich aber auch nicht einverstanden.
Das hat ja rechtlich dann wohl auch keine Bedeutung,oder?
Woody 07.03.2009 00:41
Mit BK dürfte das ganze nichts zu tun haben. Hier hat der Vermieter eine Geldforderung (Kaution) die in der Regel wie alle Geldforderung im Mietrecht nach drei Jahren verjährt. Meiner Ansicht nach drei Jahre nach Mietbeginn. Insofern hast Du recht. Dürfte wohl verjährt sein. Und auf eine Änderung im MV würde ich mich nicht einlassen. Hat er wohl Pech gehabt