Mieter
Hallo,
Wenn kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde und die Mängel offensichtlich waren (fettiger Herd), so kann der Vermieter im Nachhinein (d. h. nach der Übergabe) keine Forderungen mehr stellen. Er hätte also am Tag der Übergabe die Reinigung des Herdes fordern müssen. Hinterher eine Rechnung für neue Geräte zu präsentieren geht schon mal gar nicht.
jafeth
anke, würdest du da antworten oder warten bis sie zur anwalt geht? ich meine wenn ich antworte, wird sie trotzdem zur anwalt und versuchen, also was bringt mir das....
Mieter
Hallo,
Ich würde ihr antworten (am besten per Einschreiben) und ihr die Rechtsauffassung darlegen, damit nicht später behauptet wird, durch Nicht-Antwort wäre die Rechnung stillschweigend anerkannt worden. Muss aber dazu sagen, dass ich mich mit der Taktik bei drohenden Gerichtsverfahren nicht wirklich auskenne. Vielleicht weiss jemand anderes mehr.