Berni911
oh oh, lehn dich nicht zu weit aus dem fenster!
der mieterbund sprich von ca 2,50 € pro m² an nebenkosten da kannste dir mal deine wohnfläche an hand deiner vorrauszahlung ausrechnen. <!-- s --><!-- s -->
grüsse <!-- s --><!-- s -->
Sundaykid
Danke für die Info <!-- s --><!-- s -->
2,50.- pro m² für Nebenkosten OHNE Gas, Wasser, Strom???
Wofür denn??? *wunder*
Berni911
ok, nee für alles, tja! <!-- s --><!-- s -->
auch würde mich die formulierung "abgegolten stören", das könnte diese besagte feine unterschied sein.
Sundaykid
Ich dachte der Vermieter ist verpflichtet die einzelnen Posten aufzuführen und abzurechen, wie grundsteuer, Müll usw. Oder nicht? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Susanne
Also für Strom, Wasser, Gas zahlst Du 90.- Pauschale?
Darüber wird nicht abgerechnet, das ist so gegessen.
Für die anderen NK zahlst Du 90.- Vorauszahlung, darüber muss abgerechnet werden. Ein Druckmittel des Mieters ist, wenn eine Abmahnung des VM auf eine Abrechnung nicht erfolgreich war, die NK-Vorauszahlung einzubehalten!
Sundaykid
Nein, ich zahle Strom und Gas direkt an den Anbieter. Wasser direkt an meine Vermieterin - da kam bis jetzt eine jährliche Abrechnung - nur für Wasser, die ich dann extra beglichen habe.
Für die ÜBRIGEN Nebenkosten zahle ich die 90.- Pauschale, wobei ich keinen Schimmer habe, was da drin sein soll <!-- s --><!-- s -->
Danke für die Antwort Susanne ... so in etwa dachte ich mir das.
Muss ich das meiner Vermieterin schriftlich mitteilen? Und muss ich das bei der Überweisung der Miete vermerken?
Susanne
Wenn die übrigen Kosten mit einer Pauschale abgegolten werden hast Du keinen Anspruch auf eine Abrechnung!
Ich denke, da hast Du ein schlechtes Geschäft gemacht.
Sundaykid
Ist so eine Klausel denn rechtens?
Ich meine, es steht ja so einiges in Mietverträgen, das nicht verbindlich ist... <!-- s --><!-- s -->
Sundaykid
Wenn die übrigen Kosten mit einer Pauschale abgegolten werden hast Du keinen Anspruch auf eine <a href="/k,abrechnung.html">Abrechnung</a>![/quote:fa94a]
Mein Nachbar sagt das sei ohnehin ungültig - er wird unserer Vermieterin dann schreiben, dass er eine Abrechnung fordert und die Nebenkosten künftig kürzt. Allerdings ist er nach mir einegzogen und die Frist ist bei ihm noch nicht um...
Kann mir jmd. von Euch sagen, ob mein Nachbar Recht hat? Ist eine solche Formulierung unzülässig und der Vermieter verpflichtet eine Abrechnung zu machen? <!-- s --><!-- s -->
Danke <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Im § 556 Abs. 2 BGB steht, dass sowohl eine Vorauszahlung als auch eine Pauschale vereinbart werden kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:79a4d]
Bei einer Pauschale ist wie schon geschrieben, alles abgegolten, bei Vorauszahlungen ist eine Abrechnung notwendig.
Die Vereinbarung ist daher gültig, ich denke aber, die Pauschale ist viel zu hoch- ob daran was zu machen ist, ist fraglich.
Redman_07
Der Vermieter ist VERPFLICHTET dir eine Jahresabrechnung der Nebenkosten jährlich auszustellen!
rückwirkend(also für das erste der beiden jahre) wird das wohl nix aber für das jahr jetzt können sie sicher eine Abrechnung fordern...falls diese jetzt zb 82€ im monat beträgt wird man da nix machen können da der Vermieter einen höhren betrag als genutz wird verlangen kann, falls die kosten den rahmen übersteigen.
falls es aber gerade 50,60€ wären könnte man da sicher mit dem Vermieter drüber sprechen, was mehr bezahlt wird, wird aber natürlich gut geschrieben!
BK-Mann
Hallo
ich zahle monatl. 90.- EUR Nebenkosten für ein 2 Zimmerwohnung, wobei Wasser, Strom und Gas extra berechnet werden. [/quote:11c8d]
Wenn diese 90 € ca 25-30% der Gesamtmiete (ohne Strom, Wasser, Gas) ausmacht, sind diese 90 Euro völlig ok.
Gruß
BK-Mann
kurisu
Der Vermieter ist VERPFLICHTET dir eine Jahresabrechnung der Nebenkosten jährlich auszustellen![/quote:ebf8c]
Im § 556 Abs. 2 BGB steht, dass sowohl eine Vorauszahlung als auch eine Pauschale vereinbart werden kann.
<!-- m --> http://dejure.org/gesetze/BGB/556 http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html <!-- m -->
Bei einer Pauschale ist wie schon geschrieben, alles abgegolten, bei Vorauszahlungen ist eine Abrechnung notwendig.[/quote:ebf8c]
Ich gebe in diesem Falle Susanne absolut recht. Wenn vor/bei Vertragsabschluss ein Pauschalbetrag vereinbart wird ist kann KEINE Abrechnung verlangt werden.
Dafür ist es halt eine Pauschale... man überlege was passieren würde, wenn der Reiseveranstalter den Pauschalurlaub abrechnet und der reisende Nachzahlen soll...
Eine Pauschale ist ein Gesamtpreis der nicht weiter aufgeschlüsselt werden muss.... die Erklärung liegt im Wortlaut selbst.