Woody 21.03.2009 23:51
Widerruf eines Mietvertrages gibt es nicht (wenn überhaupt, dann nur bei arglistiger Täuschung). Wenn der Vertrag beidseitig unterschrieben wurde, bleibt nur noch die Kündigung. Der Energieausweis ist nur auf Aufforderung vorzulegen. Haben Sie diesennicht bei Vertragsabschluss gefordert, ist der Vermieter später nicht mehr in der <pflicht. Zudem wäre die Nichtvorlage trotz Aufforderung nur eine Ordnungswidrigkiet und kein Grund für eine Vertragsaufhebung oder Kündigung.
Woody 21.03.2009 23:52
Pflicht. Die Nichtvorlage trotz Aufforderung wäre ohnehin nur eine Ordnungswidrigkeit und kein Grund für eine Vertragsaufhebung oder Kündigung