AMAyer 27.08.2008 08:11
Nun Ihre geschätzte Frage ist einfach zu beantworten. Die NK-Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten durch den VM erfolgen. Egal ob Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr. Warten Sie doch einfach bis der Anspruch des VM verjährt ist und fordern Sie dann Ihre komplette Kaution zzgl. Zinsen vom VM ein!
Notfalls hilft Ihnen der Mieterbund dabei, da VM bekannt dafür sind nichts zu erstatten.
Andreas Mayer
RedFlyingAngel 27.08.2008 17:41
Hallo Andreas Mayer,
diese Antwort konnte ich mir bereits denken aber nun Frage ich mich wie sieht das aus wenn der Vermieter doch keine "saftige Rückzahlung" unsererseits bekommen würde sondern er uns was an Nebenkosten zurückerstatten muss? Verjährt das genauso oder wie ist da die Gesetzteslage?
Mit bestem dank und gruß
Tobias Hielscher
AMAyer 28.08.2008 09:53
"Verjährt das genauso oder wie ist da die Gesetzteslage?
"
Nein eine Rückzahlg verjährt nicht!
Andreas Mayer
RedFlyingAngel 28.08.2008 18:44
Hallo Andreas Mayer,
vielen dank für deine Hilfreichen Informationen!
Gruß
Tobias Hielscher