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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir ziehen ca. Mitte März aus unserer bisherigen Mietwohnung in unser neues Eigenheim.
Wir haben unsere Vermieterin bereits im Oktober 2004 über unsere Absichten informiert - allerdings nur mündlich (auf Nachfrage sagte sie damals "...das sei' so schon ok..." ;) . Da wir im Oktober noch nicht genau den Fertigstellungstermin unseres Hauses absehen konnten, ist es bei der Absprache März/April 2005 geblieben. Reaktion unserer Vermieterin war: "...solange Sie mir nicht 1 Woche vor Auszug Bescheid geben, habe ich damit kein Problem...".
Wie gesagt, alle Absprachen sind mündlich getroffen worden (bitte jetzt keine weisen Belehrungen...)!
Da wir mittlerweile mehr oder weniger genau den Auszugstermin (Mitte/Ende März) absehen können, haben wir letzte Woche den Sohn unserer Vermieterin, der mittlerweile die Verwaltung übernommen hat, vereinbarungsgemäss kontaktiert, um Details zum Auszug zu besprechen.
Dieser schien plötzlich wenig kooperativ und wir befürchten nun, dass er sich nicht an die im Oktober getroffenen Vereinbarungen halten wird, und uns an die offizielle Vorgehensweise binden will, d.h. schriftliche Kündigung jetzt, heisst Auszug per Ende April.
Meine konkreten Fragen:
Obwohl unser Vertrag noch vor der Mietrechtsreform geschlossen wurde und noch eine Klausel im Hinblick auf automatische Verlängerung der Kündigungsfrist nach 5 Jahren enthält, gehe ich davon aus, dass unsere Kündigungsfrist nach neuem Recht 3 Monate ist, richtig ??
Gibt es offizielle Regelungen bzgl. der Suche nach Nachmietern, d.h. wenn wir einen Nachmieter stellen würden, könnten wir dann ggf. vorher aus dem Vertrag raus ?
Wenn ja, wie viele potentielle Nachmieter müssten wir dem Vermieter anbieten - könnte der Vermieter pauschal jeden von uns gesuchten Nachmieter ablehnen ?
Danke für Eure Antworten.
Stichwörter: kündigung + mietvertrag + nachmieter

1 Kommentar zu „Kündigung Mietvertrag - Nachmieter”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Trotz Mietrechtreform gilt für sie die alte Kündigungsfrist!

2. Mündliche absprachen... sie haben es ja selber eingesehen.

3. Nachmieter, wenn im Vertrag vereinbart. sonst nur eine "kann" Bestimmung!

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