Susanne
Nein, Verträge sind einzuhalten!
Mieter
Da bin ich aber anderer Meinung. Der Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel ist mit der Mietrechtsreform 2001 ungültig geworden, so dass es sich dadurch um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, der jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) gekündigt werden kann.