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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend zusammen,

Wir haben am 01.11.2004 einen Mietvertrag für die Dauer von 24 Monate abgeschlossen. In unserem Vertrag steht außerdem: "...Er verlängert sich jeweils um 6 Monate falls er nicht mit den gesetzlichen Fristen (3 Kalendermonate) gekündigt wird."

Bedeutet das nun, dass wir nur alle 6 Monate die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen? Falls ja - ist das so rechtens und kann man dies irgendwie umgehen?

Wir müssten dringend umziehen, da wir wegen Selbstständigkeit eine größere Wohnung brauchen. Könnte man dies evtl. als Grund angeben, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

Grüße
Patricia
Stichwörter: kündigungsfristen + umgehen

2 Kommentare zu „Kündigungsfristen umgehen?”

Susanne Experte!

Nein, Verträge sind einzuhalten!

Mieter Profi

Da bin ich aber anderer Meinung. Der Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel ist mit der Mietrechtsreform 2001 ungültig geworden, so dass es sich dadurch um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, der jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) gekündigt werden kann.

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