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Lärm durch Stubenvögel
Die Bewohner eines Mietshauses müssen das schrille Pfeifen und Schreien eines Graupapageis nicht dulden, wenn es über mehrere Stunden anhält, und können vom Vermieter Abhilfe verlangen. (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss OWi 476/89)