Gast
Hallo,
bin vor sechs Wochen Arbeitslos geworden und habe nun eine neue Arbeit in einer anderen Stadt gefunden.Da ich nun innerhalb von zwei Wochen aus meiner alten Wohnung wegen der neuen Stelle raus muß,kann ich die 3-Monatige Küdigungsfrist nicht einhalten.Gibt es in so einem Fall eine Sonderregelung wegen arbeitsbedingtem Stadtwechsel?
Außerdem,darf ich die Wohnung ohne das Wissen meines Vermieters untervermieten?[/quote:fe720]
FischkoppStuttgart
1. Nein es gibt keine besonderen Kündigungsfristen.
Sprechen sie mit dem Vermieter, erklären sie ihre Lage.
2 Sie MÜSSEN die Zustimmung des Vermieters einholen!