Hallo.
Habe eine Frage zu der Maklerprovisionshöhe.
Ich habe schon bei zwei Firmen erfahren dass diese bei möblierten Wohnungen die Warmmiete als Provision (unterschiedlich und zeitabhängig 15%-200%) verlangen. Habe wiederrum im internet folgendes Paragraf gefunden : Für Wohnraum bestimmt § 3 Absatz 1 WoVermittG, dass die Provision die Höhe zweier Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnungssuchende die Provision aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter übernimmt.
Achtung:
Bei der Berechnung der Monatsmiete bleiben Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, unberücksichtigt.