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rumcajs007 hat diese Frage gestellt
Hallo.
Habe eine Frage zu der Maklerprovisionshöhe.
Ich habe schon bei zwei Firmen erfahren dass diese bei möblierten Wohnungen die Warmmiete als Provision (unterschiedlich und zeitabhängig 15%-200%) verlangen. Habe wiederrum im internet folgendes Paragraf gefunden : Für Wohnraum bestimmt § 3 Absatz 1 WoVermittG, dass die Provision die Höhe zweier Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnungssuchende die Provision aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter übernimmt.

Achtung:
Bei der Berechnung der Monatsmiete bleiben Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, unberücksichtigt.

Wichtig ist, dass Auslagen des Maklers grundsätzlich mit der Provision abgegolten sind. Eine Vereinbarung über die Erstattung von Auslagen ist deshalb nur für den Fall des Nichtzustandekommens des Mietvertrages wirksam und dann nur in Höhe der nachweisbar entstandenen Auslagen.
Quelle : http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm /> Weiss jemand vlt. warum die meinsten anscheinend doch die Warmmiete verlangen anstatt der Kaltmiete ?
Die Maklerbüros argumentieren, es gibt ein eunterschied zwischen einer möblierten- und einer unmöblierten Wohung, wo dementsprechend Kalt- bzw. Warmmiete als Provisionsgrundlage berechnet wird.
Danke im vorraus.

0 Kommentare zu „Maklerprovision, Höhe des Provisionsanspruchs”

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