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Maßgebliche Mietfläche beim Mieterhöhungsverfahren
Es ist im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens auch dann auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, wenn der Vermieter im Mietvertrag eine niedrigere Wohnfläche angegeben hat.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.06.2001, Aktenzeichen: 311 S 15/01, ZMR 2001, S. 713.