Gast
Hallo,
vielleicht habe ich mich in meinem ersten Brief nicht korrekt ausgedrückt.
Meine Vermieterin vermietete mir eine Wohnung, die anstatt 55 qm, nur 47 qm Wohnfläche hat.
Mit freundlichen Grüssen,
Dietmar
FischkoppStuttgart
Im der letzten Wiso Sendung gab es dazu einen Beitrag.
Vielleicht hier mal Nachlesen.
Ich bin der Meinung, das eine nachträgliche Kürzung ist möglich.