Mietermini 03.07.2008 14:40
Hallo Lionel,
die Kosten für die jährliche Überprüfung der Gastherme gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung, sind also vom Mieter zu tragen.
Insofern bleibt es sich gleich, ob Sie die Wartung beauftragen und die Kosten gleich zahlen oder der Vermieter die Wartung beauftragt und diese Kosten dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegt.
Sie müssen diese Kosten in jedem Fall tragen.
Gruß Mietermini
Lionel 07.07.2008 21:14
Vielen Dank schonmal für die Antwort! Eine weitere Frage hab ich aber doch noch: Im Vertrag steht nämlich auch: "Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandsetzungen bis 100?". Müsste der Vermieter die Rechnung dann übernehmen wenn die Wartung der Gastherme über 100? kostet? Mit Anfahrtsweg und dem "richtigen" Handwerker würde man da die 100? bestimmt zusammenkriegen.
Mietermini 08.07.2008 08:11
Hallo Lionel,
das sind zwei verschiedene Dinge.
Die Wartung der Gastherme gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten gem. den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung.
Davon zu unterscheiden ist eine Reparatur (Instandsetzung) der Therme, diese Kosten trägt der Vermieter.
Gruß Mietermini