FischkoppStuttgart
1. Eure Vermieterin steckt nicht gerne Geld in Ihre Wohnung.
. Im Sommer wurden die Wände dann von außen neu verfugt und versiegelt. Gegen die bestehende Feuchtigkeit wurde nichts unternommen. Laut unser Vermieterin trocknen die Wände im Sommer von alleine aus und für den bestehenden Schimmel können wir uns ja einen Schimmelentferner kaufen. [/quote:be365]
Ja ne ist klar.
Daraus schliesse ich, sie wird euch auch diesmal mit Missachtung strafen, denn ihr lebt ja schon ein Jahr damit, also seit ihr es ja gewohnt.
Mietminderung
Amelie G., Schwalbach a. T.: Welche Rechte hat der Mieter bei Schimmelbefall der Wohnung? Selbst möchte ich keine Handwerker bestellen.
Dietmar Wall: Feuchtigkeits- und Schimmelpilzbildung, die nicht auf falschem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters beruhen, stellen einen Wohnungsmangel dar, der vom Vermieter zu beseitigen ist und der bei Erheblichkeit bis zur Beseitigung grundsätzlich eine Mietminderung rechtfertigt. Unter Umständen kommen auch ein Zurückbehaltungsrecht und Schadensersatzansprüche in Betracht. Gravierende Feuchtigkeits- und Schimmelpilzbildung können ferner ein Recht zur fristlosen Kündigung geben.[/quote:be365]
Ich würd mal pauschal den Hammer Rausholen und die NETTOMIETE um 50% kürzen. Der VM soll sich vernünftig um die Probleme Kümmern..
Macht euch aber schon mal pauschal auf einen Besuch bei Gericht gefast.
Geht ein MIeter dem VM ans Geld werden die ungehalten bis fies!