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Maz626 hat diese Frage gestellt
Kann man von einem Mietvertrag der z.B. zum 01.05.2009 inkrafttritt zum 27.04.2009 zurücktreten wenn kein Ordnungsgemäßer Mietvertrag zu stande gekommen ist (Ausgehändigt wurde nur Durchschlag der nicht Unterschrieben war) und der Vermieter die Rücktrittserklärung in empfang genommen und unterschrieben hat?

0 Kommentare zu „Mietvertrag rücktritt möglich? Vor inkrafttreten?”

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