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Unwirksame Auszugs-Renovierungsklausel
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sein soll, ist nicht nur für sich unzulässig, sondern macht die Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen: 21 S 312/01 (nicht rechtskräftig) - NZM 2003, S. 278.