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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich wohne derzeit noch in einer WG, welche wir jedoch zum Ende des Jahres auflösen werden. Vor ein paar Monaten hat ein Besoffener an der Tür geklingelt, mein Mitbewohner hat aufgemacht. Als er die Tür wieder zumachen wollte, stellte der Betrunkene einen Fuß in die Tür, weshalb die Scharniere zum Teil aus der Verankerung gerissen wurden. Jetzt will der Vermieter für 500 Euro eine neue Tür einsetzen. Obwohl die Daten des Verursachers bekannt sind, will der Vermieter den Betrag erst mal von der Kaution einbehalten, da noch nicht sicher ist, ob die Versicherung zahlt. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob das so einfach möglich ist, schließlich konnte weder ich noch mein Mitbewohner was dafür, dass der Typ betrunken bei uns klingelt. Meiner Meinung nach müsste sich der Vermieter das Geld beim Verursacher holen und nicht bei uns.

Wer hat nun Recht? Kann der Vermieter den Betrag so einfach einbehalten?


Vielen Dank im Voraus!

MfG


mfk
Stichwörter: einbehalten + kaution + vandalismus

2 Kommentare zu „Vandalismus: Kaution einbehalten”

Susanne Experte!

Natürlich muss er sich den Schadenersatz beim Verursacher holen! Zur Not müsst Ihr zum Anwalt, damit der Eure Kaution einklagt! Das würde ich dem Vermieter aber vorher schriftlich androhen und ihm mitteilen, dass er in diesem Fall auch diese Kosten zu tragen hat, da er die Kaution ungerechtfertigt einbehält.

mfk

Vielen Dank für die Antwort! Gibt es dazu evtl. Gerichtsurteile oder Paragraphen, die das belegen?

Nochmals vielen Dank!


MfG

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