Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
ich wohne derzeit noch in einer WG, welche wir jedoch zum Ende des Jahres auflösen werden. Vor ein paar Monaten hat ein Besoffener an der Tür geklingelt, mein Mitbewohner hat aufgemacht. Als er die Tür wieder zumachen wollte, stellte der Betrunkene einen Fuß in die Tür, weshalb die Scharniere zum Teil aus der Verankerung gerissen wurden. Jetzt will der Vermieter für 500 Euro eine neue Tür einsetzen. Obwohl die Daten des Verursachers bekannt sind, will der Vermieter den Betrag erst mal von der Kaution einbehalten, da noch nicht sicher ist, ob die Versicherung zahlt. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob das so einfach möglich ist, schließlich konnte weder ich noch mein Mitbewohner was dafür, dass der Typ betrunken bei uns klingelt. Meiner Meinung nach müsste sich der Vermieter das Geld beim Verursacher holen und nicht bei uns.
Wer hat nun Recht? Kann der Vermieter den Betrag so einfach einbehalten?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
mfk