Susanne
Das ist eigentlich egal, ob es legal ist. Es sieht doch eher so aus: bekommt der Vermieter es nicht, wird er mit Dir keinen Mietvertrag abschliessen. Ist Dir die Sache suspekt, such Dir eine andere Wohnung.
Fakt ist, der Vermieter kann sich nicht "überversichern"-so darf er z.B. keine Bürgschaft verlangen, wenn er auch gleichzeitig eine Kaution verlangt.
Christoph_A.
Ein VM darf sich nur in der Höhe bis zu drei Kaltmieten absichern, sofern der Mieter nicht freiwillig eine Bürgschaft anbietet.
Wenn Du nun eine Kaution von drei Mieten aufbringst, darf der VM keine weitere Bürgschaft verlangen. Verlangt er sie trotzdem, hat das für den Mieter keine Folgen, da die Bürgschaft quasi unwirksam ist, auch wenn auf die Einrede verzichtet wird.
Diese Verfahrensweise wurde vom BGH als unwirksam bezeichnet.
Wenn also ein VM eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten hat, und der Mieter trotzdem noch eine Bürgschaft über weitere fünf Kaltmieten unterschreibt, kann der Mieter hieraus nicht belangt werden. Der VM muß den herkömmlichen Zivilweg einhalten.
Die Bürgschaft ist also nicht das Papier wert, auf dem sie steht.