Susanne
Für den Untermietvertrag kannst Du einen Vordruck nehmen.
Hier sollte allerdings vernünftig geregelt sein, was passieren soll, wenn die Beziehung scheitert. Insbesondere was mit der Kaution passiert, wenn die Freundin sich beteiligt hat und inwiefern sie sich an einer Renovierung beteiligen muss etc.
Der Vermieter sollte auch wissen, dass zwar beide einziehen, dass aber nur einer Hauptmieter ist. Ggf. ist das dem VM nicht recht, da, wenn beide den MV unterschreiben, auch beide gesamtschuldnerisch haften.
Erik22
also in meinem mietvertrag steht drin, dass man bei untervermietung 150 euro zusätzlich an den vermieter abdrücken muss und dass sie nur mit ausdrücklicher genehmigung zulässig ist. ist nen vordruck vom haus und grundbesitzerverein
das wär folglich ne schlechte alternative wenn das bei euch auch so sein sollte. (allerdings hab ich keine ahnung ob das rechtens ist)
wieso ist denn dein kollege so schwer aus einem gemeinsamen mietvertrag rausgekommen? was spricht gegen einen gemeinsamen vertrag? dann haben beide die gleichen rechte und wenn man sich trennen sollte muss man halt gemeinsam sehen wie man aus der wohnung kommt.
Susanne
Haben beide den MV unterschrieben können auch nur beide den MV kündigen. Will einer der beiden nicht kündigen, muss der andere im Zweifelsfall auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
Eine "Entlassung" aus dem MV von einer der Parteien muss der VM nicht zustimmen. Genausowenig müsste der VM mit dem verbleibenden Partner einen neuen MV machen, auch wenn der noch dort wohnen bleiben will. Zieht einer der beiden einfach aus, kann auch noch nach Jahren der VM im Zweifelsfall Mietschulden bei Ihm eintreiben, weil er halt noch im MV steht.
Unterschreibt nur einer, kann dieser auf jeden Fall seinen Lebenspartner in die Wohnung aufnehmen. Der VM muss darüber nur informiert sein, der Zustimmung bedarf dies nicht. Werden lt. Mietvertrag bestimmte Positionen der Nebenkostenabrechnung nach Personen umgerechnet, sind natürlich auch die Nebenkostenvorauszahlungen anzupassen.
Welchen Vertrag die Lebenspartner im Innenverhältnis haben, geht ja den Vermieter nichts an.
Sollte nicht mit normaler Untervermietung verwechselt werden, die immer noch der Zustimmung des VM bedarf.