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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bis kürzlich hatte ich ein Haus gemietet. Da es keine weiteren Mietparteien gab habe ich die Kosten für Schornsteinfeger und Abgasmessung selbst bezahlt und mich auch selbst Heizöl bestellt und bezahlt.
Nun habe ich das Mietverhältnis fristgerecht zu Ende August gekündigt und es befinden sich noch ca. 1000 Liter Heizöl im Tank.
Habe ich das Recht, mir das Öl vom Nachmieter oder vom Vermieter bezahlen zu lassen? Oder ist zurücklassen = verschenken?


Weiterhin bemüht sich der Vermieter gerade krampfhaft den Schonsteinfeger noch während der letzten Tage des Mietverhältnisses zu bestellen damit ich ihn bezahle und nicht der Nachmieter (=Tochter des Vermieters). Ich bin der Meinung, daß alle anfallenden Kosten im Kalenderjahr summiert werden und ich zahle anteilig für die Nutzung von 8 Monaten. Richtig?

Vielen Dank und viele Grüße
Elbo

4 Kommentare zu „Muß Vermieter zurückgelassenes Heizöl bezahlen?”

immomaster aktiver Benutzer

hallo,

wenn du die öllieferung selbst bezahlt hast, steht dir auf jeden fall ein erstattungsanspruch zu. bei den heutigen ölpreisen ist das bei 1000 l schon ein emenge.

was die schornsteinfegerkosten angeht, so kommt dieser ja i.d.r. einmal im jahr. d.h., wenn du nur 8 monate im haus wohnst, brauchst du auch nur zeitanteilig die kosten tragen.

Gast Experte!

Hallo Jörg,

vielen Dank für Deine Antwort. Gibt es irgendetwas auf das ich mich mit dem Anspruch beziehen kann, wie ein Urteil, eine Stellungnahme
eines anerkannten Mieter/Vermieter-Bundes o.ä.? Meine Suche im Internet hat nichts ergeben. Da mein Vermieter grundsätzlich alles in Frage stellt, was ihm nicht gefällt, würde das die "Argumentation" deutlich verkürzen. (Er "argumentiert" gerne sehr laut und unsachlich.)

Vielen Dank!
Elbo

immomaster aktiver Benutzer

hallo elbo,

ein entsprechendes urteil ist mit im augenblick dazu nicht bekannt, dürfte auch ehr der seltene fall sein, dass der mieter seine öllieferung selbst bezahlt.

aber letztendlich hat der vermieter oder aber der nachmieter einen geldwerten vorteil, den er dir erstatten muss.
ansonsten könntest du ihn entsprechend darauf verklagen, denn er hat hierdurch eine ungerechtfertigte bereicherung.

was den schornsteinfeger angeht, so solltest du ihn, falls er doch noch kommt, nicht selbst bezahlen. alss ihn die rechnung an den eigentümer schicken, denn dieser ist ihm gegenüber verpflichtet, nicht du als mieter.
der eigentümer wird dir dann die kosten in der bk-abrechnung belasten, muss hierbei aber ganz klar zeitanteilig abrechnen.

Gast Experte!

Herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung!

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