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Schufa-Auskunft im Mietrecht
Privaten Vermietern, Hausverwaltern oder gar Bankangestellten, die aus Gefälligkeit für einen Vermieter Auskünfte über die Schufa einholen, aber auch Makler darf dies nicht.
Sie können eine Selbstauskunft vom Mieter verlangen. Bei den Selbstauskünften ist aber der Mieter nicht verpflichte
Die Vermögenslage offen zu legen ist mit einer Ausnahme zwingend erforderlich.
Wer die eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid) abgelegt hat, muss den Vermieter vor Vertragsabschluss davon unterrichtet. Wer es unterlässt und dann die Miete nicht zahlen kann, wird auf Antrag wegen Einmietbetruges bestraft.