Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
da die Wasserzähler schon über ihre Eichzeit waren, wurden sie Ende Oktober 2004 ausgetauscht. Normalerweise ginge unsere Nebenkostenabrechnung vom 1.03.04-28.02.05, aber aufgrund der nicht geeichten Zähler, wurde nur die Zeit 1.11.04-28.02.05 bei der nebenkostenabrechnung berücksichtigt 8die von einer firma gemacht wurde). Jetzt ist aber meine Abrechnung 5mal so hoch, wie sie es letztes Jahr mit 12 Monaten war und es wurden ja überhaupt nicht meine Vorauszahlungen in der heizfreien Zeit berücksichtigt. Normalerweise sammelt sich aber dort ein Guthaben an, das dann die höheren Kosten in der heizperiode etwas ausgleicht. ich denke, dass wegen diesem Guthaben-Wegfall meine Abrechnung nun so hoch ist.
Ich habe meinen Vermietern dazu schon juristische Auszüge aus dem Internet vorgelegt, wo es heißt, dass ein Abrechnungszeitraum 12 Monate umfasst und einseitige Teilabrechnungen nicht gestattet sind, weil sie den Mieter benachteiligen. Meine Vermieter haben das an die Abrechnungsfirma weitergegeben, die sich wohl erkundigt hat, und nun sagt, dass es bei Neuanlagen (Inbetriebnahme der zähler) besondere Bestimmungen gibt, die diese Art der Abrechnung erlauben. Ist denn damit auch erlaubt, dass meine Vorauszahlungen für die Zeit 1.03.04-31.10.04 einfach gar nicht berücksichtigt werden, sondern vom ermittelten Verbrauch der 4 abgerechneten Monate auch nur die Vorauszahlung von 4 Monaten abgezogen werden?
Lohnt sich da ein Gang zum Rechtsanwalt? Und wieviel würde mich das wohl kosten?
Ich habe heute das Schreiben bekommen und nun nur noch bis zum 31.07.05 Zeit zu bezahlen. Ich muss also wenn schnell handeln. Oder kann ich unter Vorbehalt zahlen und mir rechtliche Schritte danach überlegen?
Wäre schön, wenn mir da jemand einen Rat geben könnte