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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen ...
Bin letzten Nov 2005 umgezogen. Nun heute, 20.02.06, ruft mich der alte Vermiter bzw. sein toller Hausverwalter an, und will uns eine Nebenkostenabrechnung von 2003 und 2004 mit jeweils ca 330 Euro zuschicken. Diese sollen wir doch bitte überweisen.
Ist das ok ??? Wie ist die Verjährungsfrist für diese zwei Abrechnungen?
Muss ich das viele Geld wirklich überweisen? In meinem Mietvertrag steht nur drin, daß ich montalich xx Euro im Voraus zahlen muss. Aber sonst sind da keine besonderen Regelungen für die NBK enthalten. Die 2 Abrechnungen werden diese Woche lt HV bei mir im Postfach liegen. Denke mal am 22.02.2006.

Würde mich über eine schnelle Antwort von jemanden freuen.

Vielen lieben Dank
Lucerl ;o) Â
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung 2003 / 2004”

sany777

Hallo,

soweit ich mich in letzter Zeit schlau gemacht habe, kommt es auf den Abrechnungszeitraum an. Der ist üblicherweise vom 01.01. bis 31.12., kann aber auch abweichen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes geltend machen, der Mieter Rückzahlungen hingegen, ich glaube, drei oder vier Jahre. Gilt also auch für Euch dieser "Standardabrechnungszeitraum", dann hätte die Rechnung für 2003 bis Ende 2004 und die für 2004 bis Ende 2005 Euch zugesendet werden müssen. Du kannst Dich dann also ganz gemütlich zurücklehnen und ihm schreiben, dass gemäß BGB (im Internet oder Forum nochmal genau nachlesen) die Frist verstrichen ist.

Viele Grüße!

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