sany777
Hallo,
soweit ich mich in letzter Zeit schlau gemacht habe, kommt es auf den Abrechnungszeitraum an. Der ist üblicherweise vom 01.01. bis 31.12., kann aber auch abweichen. Der Vermieter kann seine Ansprüche nur bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes geltend machen, der Mieter Rückzahlungen hingegen, ich glaube, drei oder vier Jahre. Gilt also auch für Euch dieser "Standardabrechnungszeitraum", dann hätte die Rechnung für 2003 bis Ende 2004 und die für 2004 bis Ende 2005 Euch zugesendet werden müssen. Du kannst Dich dann also ganz gemütlich zurücklehnen und ihm schreiben, dass gemäß BGB (im Internet oder Forum nochmal genau nachlesen) die Frist verstrichen ist.
Viele Grüße!