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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Wir sind im Mai 1999 in diese Wohnung gezogen und haben seitdem noch nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen. Gestern hat der Vermieter die Abrechnung für das Jahr 2003 abgegeben....Darf er doch gar nicht mehr berechnen, oder? Auch die Jahre zuvor nicht, sondern nur das letzte Jahr. Wie ermittelt man die Abrechnungsperiode? Geht die vom Einzugsdatum aus, oder was?

Wir haben auch keinerlei Belege bekommen, nur die Rechnung für die Grundsteuer und die ist am 09.01.2002 (!) ausgestellt worden. Der Vermieter verlangt 739,-€, die zum Nachzahlen sind und erhöht deshalb die Miete um 60,- € im Monat.
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung 2003”

Gast Experte!

War natürlich Quatsch - ich meinte die Abrechnung für 2002....die darf doch nicht mehr abgerechnet werden, oder?

tscheska aktiver Benutzer

Hallo,

Die Abrechnungsperiode richtete sich meistens nach dem Kalenderjahr.
Also hier 01.01.2002 bis 31.12.2002. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraum dem Mieter zugegangen sein, ansonsten kann der Vermieter keine Ansprüche mehr geltend machen.
Das heiß in deinem Fall, dass die Abrechnung für 2002 bis zum 31.12.2003 eingeganen sein muss, ansonsten ist sie ungülitg und du brauchst keine Nachzahlung mehr zu leisten.

gruß
tscheska

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