Gast
War natürlich Quatsch - ich meinte die Abrechnung für 2002....die darf doch nicht mehr abgerechnet werden, oder?
tscheska
Hallo,
Die Abrechnungsperiode richtete sich meistens nach dem Kalenderjahr.
Also hier 01.01.2002 bis 31.12.2002. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraum dem Mieter zugegangen sein, ansonsten kann der Vermieter keine Ansprüche mehr geltend machen.
Das heiß in deinem Fall, dass die Abrechnung für 2002 bis zum 31.12.2003 eingeganen sein muss, ansonsten ist sie ungülitg und du brauchst keine Nachzahlung mehr zu leisten.
gruß
tscheska