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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

nach Bekanntgabe meines Auszuges im Oktober schickte mir mein Vermieter nicht nur das Bestätigungsschreiben der fristgerechten Kündigung, sondern auch eine horrende Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005. Nach dem Auszug, ich stellte einen Nachmieter ab Januar 2007, habe ich vergessen, den Dauerauftrag für die Miete löschen zu lassen. Dies fiel mir am 2. Januar auf, da ich das Geld für die Miete der neuen Wohnung kaum aufbringen konnte. Ich rief den Vermieter der alten Wohnung an und bat ihn, mir die Miete zurück zu überweisen und mir zudem eine genaue Auflistung der Nebenkosten zuzusenden.
Mittlerweile hat er die Miete abzüglich der Nebenkosten für 2005[/b:50d58] überwiesen, obwohl ich ihm gesagt habe, er solle mir den kompletten Mietsatz zurück überweisen. Eine Auflistung habe ich auch nicht erhalten.

Was kann ich jetzt tun?
Ich will erst bezahlen, wenn ich weiß, wofür. Zudem kann der Vermieter mein Mißgeschick doch nicht so ausnutzen, oder doch?

Vielen Dank für jede Hilfe....

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung einbehalten?”

Susanne Experte!

Doch, kann er. Die Nachzahlung der NK Abrechnung ist längst fällig und zwar 4 Wochen nach Zustellung, unabhängig natürlich von Deinem 12 monatigem Einspruchsrecht.

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