Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe heute die Nebenkostenabrechnung für 2002 erhalten. Die Wohnung wurde zum 30.11.2002 gekündigt.
Angeblich konnten mir die Abrechnungen nicht eher zugestellt werden.
Daher sei diese nicht verjährt!
Tatsache ist, dass mein Name nicht ständig an dem Briefkasten der neuen Wohngemeinschaft aufgeführt war, da ich häufig abwesend war und die meiste Zeit ein Nachsendeauftrag der Post lief. Andere Post hat mich problemlos erreicht.
Ich vermute daher der Hausverwalter (der gegenüber meiner neuen Wohnung lebt und das auch weiß) hat mit dem Brief vor der Tür gestanden um ihn persönlich ab zu geben und ist unverrichteter Dinge wieder gegangen.
Interessant auch, dass er letztes Jahr häufig einen gemeinsamen Bekannten getroffen hat und diesen auch hätte nach meinem Verbleib fragen können.
Was nun?
und vorallem
Bis wann ist der Abrechnungszeitraum? Bis 31.12.2002 oder nur bis zum 30.11.2002?