Susanne
Wenn ein Umlageschlüssel existiert, und damit eine Abrechnung, zahlt Ihr eine NK-Vorauszahlung und keine Pauschale, das ist ein Unterschied !!!
Grundsätzlich werden auch Babies ab dem Tag der Geburt als volle Person gezählt. Allerdings kann man durch die letzte Nk-Abrechnung leicht errechnen, inwiefern sich die Kosten erhöhen würden, wenn statt auf 2 auf 3 Personen umgerechnet würde. Maßgeblich für eine Anpassung ist immer die letzte Nebenkostenabrechnung, die Angaben der VM scheinen mir eher willkürlich.
Znerol
Neee das ist es ja , im Mietvertrag heisst es wörtlich im Absatz der Betriebskosten :
unter §3 Abs 1 b) bb) , Vorrauszahlung / Pauschale für sonstige Kosten , wobei Vorrauszahlung hier durchgestrichen wurde ,so dass nur noch Pauschale dasteht. .darunter fallen Beleuchtung ausserhalb der Mieträume , Müll , Abfallbeseitigung , Wasserversorgung , Entwässerung und Zählermiete .
Ich hab auch nie eine Abrechnung dieser Posten gesehen , auch auf Nachfrage nicht . Es wurde damit Argumentiert dass es sich hierbei um eine Pauschale handelt , und es da uninterssant sei , ob nun wir oder eben der Vermieter drauflegt.
Susanne
OK- dann würde ich mal sagen, hast Du grosses Glück. Wie schon gesagt, in jeder Abrechnung würde ein Baby als volle Person zählen. Nimmt die VM für das erste Jahr nur eine Personenpauschale von 10.- und erst später die volle Personenpauschale, ist das schon ok.
Ich finde eine Personenpauschale für die kalten BK von 26.- sehr preiswert.
Znerol
Alles klar , ich danke Dir für Deine Hilfe <!-- s --><!-- s -->