fin
Sie hatten hier ja schon einmal gepostet. Denke, dass Mietverhältnis ist so zerrüttet, dass Sie besser nach einer anderen Wohnung Ausschau halten.
Wenn es denn nun so ist, dass der Vermieter gar die Mietzahlungsannahme verweigert (natürlich muß er das annehmen wenn Sie ihm das geben wollen. Wo spielt keine Rolle), dann bitte einen Verrechnungsscheck in seinen Briefkasten unter Zeugen werfen. Oder per Einschreiben mit der Post diesen Mietscheck versenden.
Anders geht es wohl nicht mehr.
Susanne
Die Miete durch einen Dritten in bar übergeben wäre auch eine Möglichkeit.
Mal bei der Post nachfragen! Oder durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, kostet allerdings extra-stellt sich die Frage, ob der VM durch sein Verhalten die Mehrkosten tragen muss.
Entweder umziehen oder einen Anwalt einschalten.
RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
der Vermieter ist nicht berechtigt, die Annahme der Miete an der Wohnungstür zu verweigern. Tut er es dennoch, befindet er sich in Annahmeverzug, Dieser schließt einen Schuldnerverzug aus, so dass keine Kündigungsmöglichkeit besteht.
Tipp:
Vermieter zur Entgegennahme des Geldes schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Verweigert er immer noch nachweislich die Annahme, kann die Miete mit erfüllender Wirkung beim örtlich zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern