fin
Für welchen Zeitraum war denn die Heizkostenabrechnung?
Susanne
Ich würde die Abrechnung mal schriftlich anmahnen!
Dazu gehört allerdings auch schriftlich festzuhalten, warum die HK-Abrechnung vom (Datum) bemängelt wurde und bis dato noch nicht bezahlt.
Mach den VM darauf aufmerksam, dass Du Anrecht auf eine korrekte Abrechnung hast, diese bis zum (Frist setzen) erwartest und bei Nichteintreffen einer Abrechnung Du auf Zurückzahlung Deiner Vorauszahlung des betreffenden Abrechnungszeitraums klagen wirst. Mal sehen, wie er dann reagiert.
Checkpoint
Hallo Susanne,
die Abrechnung war für 2005;
Ich habe natürlich schriftlich festgehalten warum die HK-Abrechnung bemängelt wurde.
Verstehe deinen Vorschlag; Ich müßte dann allerdings nur den nicht korrekten Teil, sprich die HK von der Nebenkostenabrechnung abziehen und dann die Differenz von den Vorauszahlungen abziehen, oder siehst du das so, dass damit die ganze NK-Abrechnung nichtig ist? Natürlich nur für den Fall, dass keine Reaktion kommt...
Noch ne Frage: Ich habe so im Hinterkopf, dass in der Heizkostenverordnung irgendwo steht, dass wenn sich der Verbrauch aus irgendwelchen Gründen nicht mehr ermittelbar ist, der Vergleich vom Vorjahr herangezogen werden kann; Besteht für den Vermieter so eine Möglichkeit?
Susanne
Die HK-Verordnung kannst Du hier auf der Seite in der Rubrik "Urteile" nachlesen, ansonsten ist hier noch eine interessante Lektüre:
http://www.123recht.net/article.asp?a=8851&p=1[/url:bf4f0]