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Denise83 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe 3,5 Jahre in einer Studenten-WG gewohnt und nachdem wir jetzt alle ausgezogen sind will der Vermieter die Kaution nicht zurück geben bzw. verlangt sogar noch 450 Euro zusätzlich von uns.
Gründe dafür seien laut Vermieter:
- ein Kratzer auf der Arbeitsplatte in der Küche weshalb er diese auswechseln musss
- ein defekter Griff am Herd weshalb er einen neuen besorgen muss
- ein dreckiger Teppichboden in einem der Zimmer (anscheinend von den Katzen meiner Mitbewohnerin verunreinigt)
- Mietausfall, da er uns eigentlich schon früher aus der Wohnung haben wollte (dies ist definitiv nicht richtig, da natlos neue Mieter eingezogen sind)

Problem ist, dass wir bei Einzug keine offizielle Übergabe gemacht haben. D.h. wir können so nicht beweisen, dass der Herd schon defekt war etc.
Kann man uns falls es nun doch vor Gericht gehen sollte daraus einen Strick drehen? Bzw. heißt das wir hätten die Wohnung in einwandfreiem Zustand übernommen?
Darf der Vermieter einfach die Arbeiten in Auftrag geben ohne uns vorher noch eine Frist zur eigenen Reparatur zu setzen?
Hat jemand Erfahrung wie die Chancen stehen so einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Wäre super wenn mir da jemand ein paar Tips geben könnte!
Stichwörter: einbehalten + kaution

0 Kommentare zu „Vermieter gibt die Kaution nicht zurück”

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