fin
Ich kann hier leider nicht für österreichisches Recht bürgen nur mit dem normalen Menschenverstand denken in diesem Fall.
Wer hat denn das Bildmaterial gemacht auf das sich das Gericht gestützt haben soll? Der Vermieter bei seinem einmaligen Besuch?
Wenn der Vermieter akzeptiert hatte, dass Sie den Schimmel beseitigen, so hätte er die Wohnung noch einmal aufsuchen müssen um das zu kontrollieren. Oder er hätte Handwerker auf Ihre Kosten bestellen können. Der Trockner hätte auch entfernt werden müssen, denn einen Trockner stellt man nicht in einen Raum ohne Lüftung. Hier ist Schaden vorprogrammiert.
Dies alles hätte der Vermieter von Ihnen verlangen dürfen. Für eine Kündigung aber reicht das nicht aus, wenn die Mietzahlungen immer pünktlich waren. Die Sache hier scheint mir als Grund dafür genutzt zu werden, um das Haus leer zu bekommen.
marc-p
mietzahlungen waren eigentlich immer pünktlich! und der eigentümer selbst hat die fotos beim dritten (und letzten) besuch gemacht.
das selbe denke ich mir auch... die klage wegen dem schimmel ist nur ein lächerlicher vorwand. dem gericht könnte man das durchaus glaubhaft rüberbringen.. aber ich habe ein dermaßen schlechtes gefühl, vor allem weil meine eltern nun einen monat nach bekanntwerden der klage sich noch immer nicht gerührt haben...
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marc-p
ein freund hat gemeint, dass die räumungsklage nie stattgegeben hätte werden dürfen, da er die mieter, also meine eltern, weder schriftlich noch mündlich gemahnt hat.
ist da was dran?
fin
Mündlich mahnen hat er Sie ja nicht mehr brauchen, da Sie bei seinem Besuch die Beseitigung des Schadens übernehmen wollten.
Nur wenn keine Beseitigung stattfand und der Trockner immer noch dastand (dafür muss der Vermieter aber nachkontrolliert haben), dann muss er mahnen. Die Untätigkeit Ihrer Eltern (sie hätten der Räumungsklage widersprechen müssen), ist natürlich ein Problem.
marc-p
danke für die antwort... <!-- s --><!-- s -->
nun, nachdem die einmonatige einspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt nur die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" innerhalb von 14 tagen... werde aber im internet nicht schlau, wann eine solche gewährt werden kann...