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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben einen Mietvertrag für einen neue (noch im Umbau befindliche) Wohnung abgeschlossen mit Mieteginn zum 01.08.2006. Darauf haben wir bei unserem bisherigen Vermieter fristgerecht zum 31.07.2006 gekündigt[/u:0988b].

Mitte Juli hat uns der neue Vermieter (erst auf unsere Nachfrage hin) mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen beim Mietbeginn kommt und der Bezug erst frühestens zum 01.09.2006 möglich wäre.

Letzte Woche haben wir dann wiederum erst auf Nachfrage erfahren, dass sich der Mietbeginn jetzt auf den 01.10.2006 verzögern soll.

Besteht hier aufgrund der "Nichterfüllung" des bereits abgeschlossenen Mietvertrag ein Rücktrittsrecht[/b:0988b] oder Schadensersatz gegenüber dem neuen Vermieter.

2 Kommentare zu „Rücktritt vom Mietvertrag wegen Verzögerung des Mietbeginns”

fin Experte!

Normalerweise schon, denn der Vermieter ist per Mietvertrag dazu verpflichtet zur vereinbarten Mietzeit das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Irgendwo müssen Sie ja schließlich bleiben. Kündigen Sie den Mietvertrag fristlos, am besten durch Anwalt.

Rano Experte!

Wenn schon beim RA kann auch direkt geprüft werden, ob statt Kündigung hier ein Schadensersatzanspruch vorliegt.
Also zB in der Form: Zwei Monate auf Eigentümers Kosten ins Hotel und dann in die fertige Wohnung.

Gruß
Ralph

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