fin
Normalerweise schon, denn der Vermieter ist per Mietvertrag dazu verpflichtet zur vereinbarten Mietzeit das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Irgendwo müssen Sie ja schließlich bleiben. Kündigen Sie den Mietvertrag fristlos, am besten durch Anwalt.
Rano
Wenn schon beim RA kann auch direkt geprüft werden, ob statt Kündigung hier ein Schadensersatzanspruch vorliegt.
Also zB in der Form: Zwei Monate auf Eigentümers Kosten ins Hotel und dann in die fertige Wohnung.
Gruß
Ralph