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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe folgendes dringendes problem:

habe gegen ende des jahres eine wohnung angemietet ,die küche vom vormieter habe ich übernommen.
nun bin ich letzte woche ausgezogen.

der vermieter möchte nun dass ich den teppichboden erneuere, er meinte dieser ist ca 1jahr alt.

nun habe ich mich an den vormieter gewendet, dieser bestätigte mir, dass der teppichboden schon drin war als er eingezogen ist 2001 ,also über 4jahre

habe den teppich fachgerecht reinigen lassen ,er ist auch sauber bis auf einen fleck.

desweiteren bin ich mit dem vermieter verblieben ,dass die kleine einbauküche in der wohnung mitvermietet wird.

den termin zur schlüsselübergabe hatte der vermieter nicht eingehalten.

jetzt bekomme ich gesagt, dass ich die küche ausbauen soll ,was ja bei umzug erledigt werden könnte da gerade viele arbeiter da waren.

am 31. wäre die schlüsselübergabe gewesen die der vermieter nicht eingehalten hatte. ebenfalls am 31. ist der mietvertrag abgelaufen,

ich befürchte nun dass der vermieter mich richtig abzocken will,

teppich neu verlegen, miete für einen monat weiter zahlen ,und die küche ausbauen lassen

ich BITTE euch um hilfe, kann mich kaum noch fassen
solche dreisstigkeiten gehen mir echt nah

vielen dank
Stichwörter: streit + teppichboden + vermieter

1 Kommentar zu „Streit mit dem Vermieter Teppichboden”

Gast Experte!

Zunächst ist es gemäß § 535 BGB erst einmal Sache des Vermieters, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch, daß er seinen Teppich selbst zu erneuern hat, wenn der schäbig oder abgelaufen ist. Es sei denn, Du hast Dich im Mietvertrag zur Erneuerung verpflichtet. Allerdings ist solch ein Teppich auch laut Rechtsprechung erst nach etwa 7-8 Jahren abgeschrieben. Daß heißt, wenn der Teppich erst ein Jahr alt und in gutem Zustand sein sollte, wäre eine Erneuerung nicht zu rechtfertigen. Zudem könnte ein Abzug "neu für alt" in Ansatz gebracht werden, d.h. der Restwert wäre abzuziehen.
Zudem ist das ein strafbarer, versuchter Betrug, wenn der Vermieter Dir einen alten Teppich als "neu" unterjubeln will. Darauf solltest Du ihn eventuell mal hinweisen...

Wegen der Einbauküche, guck in deinen Mietvertrag. Wenn da steht, die Küche wurde dir mit vermietet, dann bleibt sie drin. Wenn nicht, dann mußt du sie leider selbst entfernen.

Wegen der gescheiterten Wohnungsübergabe kann Dir der Vermieter keine Monatsmiete berechnen. Schließlich hat er die Termine versäumt und war nicht da. Sein Verschulden!!!
Im Gegenteil: Du könntest theoretisch sogar Schadenersatz gegen den Vermieter geltend machen, wenn Dir zum Beispiel bei einem erneuten Schlüssel-/ Wohnungsübergabe zusätzliche Fahrtkosten, Verdienstausfall oder ähnliches entstehen.

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