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Abrechnung der Mietsicherheit
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Abrechnung der Mietsicherheit
Rechnet der Vermieter ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution ab, und zahlt er das Abrechnungsguthaben an den Mieter aus, so können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 24 U 133/00.
Rechnet der Vermieter ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution ab, und zahlt er das Abrechnungsguthaben an den Mieter aus, so können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 24 U 133/00.
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