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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Schwiegervater ist umgezogen.

Im Mietvertrag für die alte Wohnung wurde vereinbart, dass bei Auszug die Türrahmen neu zu streichen sind.

Wir haben die alte Farbe abgeschleift und neu gestrichen.

Bei der Abnahme der Wohnung bemängelte der Vermieter jetzt, dass die Rahmen durch das abschleifen so dermaßen beschädigt wären, dass diese ausgetauscht werden müssten.

Er verlangte pauschal eine Summe von 3500 EUR.

Er bot aber auch an, die Kaution einzubehalten (1200 EUR) und dafür einen Malermeister kommen zu lassen um die Schönheitsfehler zu beheben.

Mal davon abgesehen, dass mir dieser Voranschlag zu hoch vorkommt für gerade mal 4 Rahmen, bezweifle ich stark, dass das so rechtens ist.

Kann mir jemand helfen und Tips geben???
Stichwörter: einbehalten + kaution

4 Kommentare zu „Darf Kaution einbehalten werden...???”

Susanne Experte!

Wie lange wohnte denn der Schwiegerpapa schon da? Er wird nun nicht der erste gewesen sein, der abgeschliffen und gestrichen hat....
Grundsätzlich ist ein Abzug neu für alt zu machen, Du musst ja nicht die neuen Rahmen komplett bezahlen, auch bezweifle ich die Gültigkeit einer Klausel, die den Mieter zur Auszugsrenovierung verpflichtet.

Hast Du dem Vermieter einen Schaden zugefügt, springt natürlich die Haftpflicht ein, hat der SV denn keine?

Abzug neu für alt heißt: es wird der Zeitwert der jetzigen errechnet, lediglich der muss ersetzt werden.
Haben Türrahmen eine Lebensdauer von (ich schätz mal) 30 Jahren und einen Anschaffungswert von 500 (damals Mark), so werden pro Jahr Lebensalter 16,60.- abgeschrieben. Wären die demnach 25 Jahre alt, so bestände ein Zeitwert von 83 (Mark). Ausgegangen wird immer vom Anschaffungswert. Daher ist immer eine Versicherung gut, die wehrt solche Forderungen von Vermietern schnell ab!

Ich denke eher, der werte Herr will die Kaution behalten. Dann wird er das sowieso tun- ich sehe eher, dass Ihr auf Auszahlung der Kaution klagen müsst.

SweetSecret

Hallo Susanne,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Letztendlich habe ich die die Türen bearbeitet und somit beschädigt und deswegen informier ich mich, was zu tun ist.

Ich kenn natürlich den Mietvertrag nicht genau, werd den mir aber ganz schnell geben lassen.

Darf der Vermieter pauschal die Kaution dafür einbehalten???

Ich sehs nämlich so, dass er, wenn er die Ausbesserungen unbedingt fachlich vornehmen lassen will, diese per Rechnung erstmal nachweisen muss und die Kosten dann wahrscheinlich per Schadensersatz eingefordert werden müssen.

Kommt eigentlich in so einem Fall MEINE Haftpflicht zum tragen (da ich die Arbeiten ausgeführt habe) oder die meines SV (da ihm die Wohnung gehörte???

Susanne Experte!

Ich würds mal nicht so genau nehmen und sagen: der Schwiegerpapa war's (ist ja auch seine Wohnung) und seiner Haftpflicht melden (es sei denn, er wäre z.B. aus gesundheitlichen Gründen gar nicht im Stande, die ARbeiten auszuführen).
Die werden die Forderungen des VM ja abwehren und dann darf er für die Türen bei Euch gar nichts mehr in Rechnung stellen und auch nicht von der Kaution abziehen.
Schadenersatz darf er allerdings von der Kaution abziehen und da wird's auch schon schwierig, da ber eine Haftpflicht besteht werden ja eigentlich alle Forderungen von der Versicherung bearbeitet werden!

SweetSecret

Susanne,

vielen Dank, du hast mir schonmal sehr damit geholfen, ich hoffe, damit kriegen wir den ehemaligen Vermieter klein und die Kaution ausgezahlt!!! <!-- s :D --><!-- s :D -->

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