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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich bin seit Heute neu hier und bitte daher eventuelle Fehler in der Erstellung dieses Theards zu entschuldigen.

Folgende Sachlage ist eingetretten:
Ich bewohne seit 01.03.2007 eine kleine 2 Zimmer Wohnung.
Diese Wohnung habe ich über eine Hausverwaltung als stark Renovierungsbedürftig angemietet.
Der eigendliche Vermieter, ist eine Erbengemeinschaft.
Auf Grund des Zustands der Wohnung, habe ich mit der Hausverwaltung die Einigung getroffen, das ich bis 01.09.2007 Mietfrei in der Wohung wohnen darf.
Im Gegenzug erledige ich alle nötigen Arbeiten.
Dies wurde auch Schriftlich festgehalten.
Bereits nach kurzer zeit habe ich dann Mahnungen wegen nicht bezahlter Miete erhalten.
Leider konnte ich niemand bei der Hausverwaltung erreichen und habe den Vorfall dann vergessen.

Ich habe dann ca. 2 Monate garnichts mehr in der Wohung gemacht und war nur kurz zum Post abholen am Briefkasten.
Ich bin zwar dort gemeldet, jedoch ist auf grund der Renovierungsarbeiten kein Wohnen in der Wohnung möglich.

Letzte woche wollte ich dann in der Wohung kurz nach dem Rechten schauen.
Im Briefkasten fand ich dann ein Schreiben das mir die Wohung fristlos gekündigt wurde und ich den Schlüssel binnen einer Woche zu übergeben habe.
Ich stellte jedoch fest, das ich nicht mehr in die Wohung komme.
Die Hausverwaltung hat im eigenen ermessen ohne weitere ankündigung das Schloss ausgetauscht.

Die Hausveraltung ist weiterhin nicht zu erreichen und ich weis absolut nicht was ich unternehmen soll.
Ich war schon drauf und dran, die Wohnung durch einen Schlüsseldienst auf kosten der Hausverwaltung zu öffnen um wenigstens an meine Sachen zu kommen.

Ich wäre sehr froh wenn mir hier jemand ein paar tips geben könnte wie ich vorgehen soll.
Ich denke mal das die Hausverwaltung zu keinen kompromiss bereit ist, den die Frau hat extrem Haare auf den Zähnen.
Stichwörter: tauscht + vermieter + einfach + schloss

2 Kommentare zu „Vermieter tauscht einfach Schloss aus”

Susanne Experte!

Entweder zum Anwalt oder zur Polizei, mit einer einstweiligen Verfügung kommst Du wieder in die Wohnung.

Susanne Experte!

Entweder zum Anwalt oder zur Polizei, mit einer einstweiligen Verfügung kommst Du wieder in die Wohnung.
Die Kosten dafür müssen Dir die Vermieter natürlich ersetzen (deshalb würde ich auch zum Anwalt gehen). Durch die schriftliche Vereinbarung der Kostenverrechnung hat die ausserordentlichen, fristlose Kündigung wg. fehlender Miete natürlich keine REchtsgrundlage mehr. Ungeachtet dessen darf kein Vermieter das Schloss austauschen!!!

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