
Werbung
Anfechtung Mietvertrag nach Unterschrift wegen Inhaltsirrtum
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Kann ein Mietvertrag wegen Inhaltsirrtums angefochten werden, wenn der Vertrag unterzeichnet worden ist, ohne daß ihn der Unterzeichnet gelesen hat?
Nein. Mit der Unterzeichnung hat der Unterzeichner sein Einverständnis erklärt. Und selbst wenn ein ausländischer Mieter der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kann in diesem Fall die Erklärung nicht angefochten werden.
Quelle: Bundesgerichtshof
Neue Juristische Wochenschrift, 1968 S. 2102
Oberlandesgericht Frankfurt
Wertpapier-Mitteilungen 1984, S. 962
Nein. Mit der Unterzeichnung hat der Unterzeichner sein Einverständnis erklärt. Und selbst wenn ein ausländischer Mieter der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kann in diesem Fall die Erklärung nicht angefochten werden.
Quelle: Bundesgerichtshof
Neue Juristische Wochenschrift, 1968 S. 2102
Oberlandesgericht Frankfurt
Wertpapier-Mitteilungen 1984, S. 962
0 Kommentare zu „Anfechtung Mietvertrag nach Unterschrift wegen Inhaltsirrtum”
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.