Susanne
Der Vormieter übergibt dem Nachmieter gar nichts, da hier eine Vertragsverbindung komplett fehlt.
Der Vormieter übergibt die Wohnung an den Ver[/b:d1a9e]mieter. Dabei kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Hat die Wohnung Mängel bezüglich der Schönheitsreparaturen, muss eine Frist zur Nachbesserung gewährt werden. Weist die Wohnung andere Mängel auf, muss keine Nachfrist gewährt werden, der VM kann die Mängel beseitigen lassen, der Verursacher trägt die Kosten oder dessen Versicherung. Eine Übergabe sollte von einer leeren Wohnung gemacht werden, hat ja sonst keinen Sinn.
Der Nachmieter erhält die Wohnung vom Ver[/b:d1a9e]mieter, spätestens zum Datum des Mietvertrags, alles vorher wäre Kulanz.
Eine Übergabe ist aber rechtlich nicht zwingend erforderlich, es reicht aus, wenn der Mieter dem Vermieter die Schlüssel übergibt und umgekehrt.
Ohne Übergabeprotokoll kann der VM noch bis zu 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen.