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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe auf der Startseite und über die Suche leider nicht nicht passenden Antworten gefunden, daher frage ich nun direkt:

Gibt es eigentlich eine Rechtssprechung, dass die Übergabe x Tage / Stunden vor Ende des Mietverhältnisses an den Nachmieter übergeben werden muss? ...oder anders gefragt: Ab wann hat der Nachmieter Anspruch darauf in die Wohnung zu dürfen? Wie ist das bei Feiertagen (z.B. ist der 1.Mai ja einer)? Kann man an einem solchen Tag die Übergabe verlangen oder muss die dann einen Tag vorher/nachher (???) erfolgen?
Was passiert, wenn bei der Übergabe (Vormieter, Nachmieter und Vermieter dabei) Mängel gefunden werden. Muss man dem Vormieter nach der Übergabe noch die Möglichkeit zur Nachbesserung gewähren? Oder kann der Vormieter die Übergabe der Schlüssel dann einfach verweigern und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?

Was passiert wenn der Nachmieter mit dem Übergabeprotokoll nicht einverstanden ist, falls z.B. der Vormieter und der Vermieter eventuelle Mängel nicht als Mangel ansehen, der Mieter aber schon...


...schonmal vielen Dank für die Hilfe!
Stichwörter: mietende + nachmieter + tage + Übergabe + etc

1 Kommentar zu „Übergabe der Wohnung x Tage vor Mietende an Nachmieter, etc.”

Susanne Experte!

Der Vormieter übergibt dem Nachmieter gar nichts, da hier eine Vertragsverbindung komplett fehlt.

Der Vormieter übergibt die Wohnung an den Ver[/b:d1a9e]mieter. Dabei kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Hat die Wohnung Mängel bezüglich der Schönheitsreparaturen, muss eine Frist zur Nachbesserung gewährt werden. Weist die Wohnung andere Mängel auf, muss keine Nachfrist gewährt werden, der VM kann die Mängel beseitigen lassen, der Verursacher trägt die Kosten oder dessen Versicherung. Eine Übergabe sollte von einer leeren Wohnung gemacht werden, hat ja sonst keinen Sinn.

Der Nachmieter erhält die Wohnung vom Ver[/b:d1a9e]mieter, spätestens zum Datum des Mietvertrags, alles vorher wäre Kulanz.
Eine Übergabe ist aber rechtlich nicht zwingend erforderlich, es reicht aus, wenn der Mieter dem Vermieter die Schlüssel übergibt und umgekehrt.

Ohne Übergabeprotokoll kann der VM noch bis zu 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen.

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