Susanne
Nein, warum auch, der Eigentümer darf mit seinem Eigentum machen, was er will. Wenn die Mieter ausziehen müssen, weil abgerissen wird, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
MatthiasN
Die Wohnung ist aber keine private , sondern gehört einer Wohnungsgenossenschaft!
Kann ja nicht sein, das die Wohnblöcke abgerissen werden und die Mieter aus dem Haus raus müssen[/b:03967] und auf den Kosten sitzen bleiben.
Wo bleiben da bitte die Mieterrechte???[/b:03967]