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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag hoffe mir kann hir jemand helfen! In meiner Mietwohnung sind mehrer Schäden, die der Mieter trotz mehrfachem aufvordern nicht beseitigt hat! Darunter fallen kein Licht im Hausflur, Rolladen im Wohnzimmer geht nicht runter und die Heitzung geht nicht richtig! In der Wohnug wird es max 14-15 C. Auch ist in der 2 ZKB Wohnung nur in 1 Zimmer eine Heitzung, keine im Bad und keine im Wohnzimmer! Kann ich den Vermieter zwingen in den 2 Räumen Heitzungen anbringen zulassen? Naja eigendtlich will ich das auch nicht ich will nähmlich raus aus der Wohnung! Laut Mietvertrag muss ich aber 3 Monate im Vorraus kündigen, aber im Winter hab ich keine Lust mir den Arsch abzufriehren! Auch hat der Vermieter gesagt er will das Haus verkaufen und ich hab ehrlich keine lust mehr mich mit dem rumzuärgern ich hatte 3 1/2 Monate in der Küche kein Wasser weil die Amatur defekt war! Laut Vermieter war in den 3 1/2 Monate 2 Mal jemand da und ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause! Der Vermieter hat auch 500 Euro Kaution für die Wohnung bekommen... denk nicht das ich die nochmal seh, wie ich den Vermieter einschätze! Hoffe mir kann jemand helfen! Gerichtsurteile oder Gesetze wie ich den Vermieter zwingen kann wäre gut!
Stichwörter: umzumutbare + mietzustände

1 Kommentar zu „Umzumutbare Mietzustände!”

Ghostraider Experte!

Zuerst einmal zur Heizung. Zwingen kann man den Vermieter nicht eine bauliche Veränderung durchzuführen und Heizkörper einzubauen.
Die Wohnung wurde wie gesehen angemietet und da waren halt nur in einem Raum Heizkörper gewesen. Auch auf Grund der wenigen Heizkörper kann man keine Mietminderung durchführen sondern nur auf Grund der minimalen Heizleistung.
So muss in etwa eine Mindesttemperatur von 18 Grad im Wohnzimmer erreicht werden, hat man die nicht kann man eine Mietminderung ansetzen, aber nicht vorzeitig kündigen.
Sollte an eine Mietminderung gedacht werden sollte sicherheitshalber damit nichts den Bach runter geht ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Dieser wird bestimmt auch mehr zu dem ganzen Heizproblem sagen können.
Also aus dem Mietvertrag kommst Du raus auf jeden Fall, aber nur mit der 3 monatigen Kündigungsfrist.
Normalerweise bestimmt der Mieter die Termine und nicht der Vermieter. Der Vermieter muss den Handwerker beauftragen aber wenn der Mieter einmal nicht da ist meldet sich der Handwerker wieder beim Mieter um Termine zu besprechen.
Für ein zurückhalten der Kaution muss der Vermieter schon triftige Gründe angeben, ansonsten muss er diese rausrücken.

Gruß
ghost

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