Ghostraider
Zuerst einmal zur Heizung. Zwingen kann man den Vermieter nicht eine bauliche Veränderung durchzuführen und Heizkörper einzubauen.
Die Wohnung wurde wie gesehen angemietet und da waren halt nur in einem Raum Heizkörper gewesen. Auch auf Grund der wenigen Heizkörper kann man keine Mietminderung durchführen sondern nur auf Grund der minimalen Heizleistung.
So muss in etwa eine Mindesttemperatur von 18 Grad im Wohnzimmer erreicht werden, hat man die nicht kann man eine Mietminderung ansetzen, aber nicht vorzeitig kündigen.
Sollte an eine Mietminderung gedacht werden sollte sicherheitshalber damit nichts den Bach runter geht ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Dieser wird bestimmt auch mehr zu dem ganzen Heizproblem sagen können.
Also aus dem Mietvertrag kommst Du raus auf jeden Fall, aber nur mit der 3 monatigen Kündigungsfrist.
Normalerweise bestimmt der Mieter die Termine und nicht der Vermieter. Der Vermieter muss den Handwerker beauftragen aber wenn der Mieter einmal nicht da ist meldet sich der Handwerker wieder beim Mieter um Termine zu besprechen.
Für ein zurückhalten der Kaution muss der Vermieter schon triftige Gründe angeben, ansonsten muss er diese rausrücken.
Gruß
ghost