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Unzulässige Drohung gegenüber Querulanten

Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, einem Miteigentümer im Falle der Fortsetzung der serienweisen Anfechtung von Beschlüssen eine Abmahnung mit der Androhung der Entziehung des Wohnungseigentums anzudrohen, ist unzulässig. Das Oberlandesgericht Köln sieht darin eine nicht gerechtfertigte Druckausübung und Einschränkung des Anfechtungsrechts des betroffenen Eigentümers.

Beschluss des OLG Köln vom 20.02.2004
16 Wx 7/04
NJW Heft 15/2004, Seite XIV

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